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Reisebedingungen
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und der Schröder Reisen GbR, nachstehend SR abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden Reisevertrages. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde SR den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt bei Mehrtagesfahrten und/oder Tagesfahrten in Kombination mit einer Eintrittskarte mit dem Zugang der Buchungsbestätigung von SR beim Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird SR dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist SR nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
1.3. Für telefonische Buchungen gilt:
a) Telefonische Buchungen sind für den Kunden verbindlich und führen durch die telefonische Bestätigung von SR zum Abschluss des verbindlichen Reisevertrages.
b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Bezahlung
2.1. Nach Vertragsabschluss einer Mehrtagesfahrt, Zusendung der Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheines gem. § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 50,00 EUR zur Zahlung fällig, die Restzahlung spätestens 30 Tage vor Reisebeginn.
2.2. Bei Buchung einer Tagesfahrt im Zusammenhang mit Leistungen Dritter
(z.B. Eintrittskarten, andere Beförderungsmittel, Verpflegung usw.) wird die Zahlung spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn fällig.
3. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
3.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber SR unter der in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
3.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann SR eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen, bei deren Berechnung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt sind. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
bis 45 Tage vor Reiseantritt
vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt
ab dem 7. Tag und bei Nichtanreise
3.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, SR nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
3.4. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserück-trittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen.
3.5. SR kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch SR muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.
b) SR hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben bzw. dort auf die entsprechende Katalogangabe zu verweisen.
c) SR ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von SR bei Mehrtagesfahrten später als 30 Tage vor Reisebeginn und bei Tagesfahrten später als eine Woche vor Reisebeginn ist unzulässig.
e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn SR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch SR dieser gegenüber geltend zu machen.
3.6. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
4. Obliegenheiten des Kunden, Kündigung durch den Kunden
4.1. Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von SR (Reiseleitung, Agentur, Busfahrer) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
4.2. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e BGB) kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, SR erkennbarem Grund, nicht zuzumuten ist.
5. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von SR für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit SR für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
6. Ausschluss von Ansprächen und Verjährung
6.1. Anspräche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber SR unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
6.2. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und SR Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder SR die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
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Reiseveranstalter ist:
Schröder Reisen GbR
Inh. K. Novotny u. K. Schröder
Lindenstrasse 60
16845 Segeletz
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