Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich um die Merkliste zu nutzen.
Ihr Profil ist noch nicht freigeschaltet.
Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte unseren Service.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
TAGESFAHRTEN BRANDENBURG
1. Anmeldung/Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss
eines Reisevertrages verbindlich an. Die Reiseanmeldung kann schriftlich,
mündlich oder telefonisch vorgenommen werden. Die Anmeldung erfolgt durch
den Anmelder auch für alle von ihm angemeldeten Personen
2. Bezahlung
Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung
ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden 75,- EUR nicht, so werden
Anzahlung und Restzahlung als Gesamtpreis mit Vertragsschluss ohne
Aushändigung eines Sicherungsscheines 2 Wochen vor Reiseantritt
zahlungsfällig.
3. Leistung und Preise
3.1. Die Preise beziehen sich jeweils auf eine erwachsene Person.
3.2. Für den Umgang der vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die in
unseren Katalogen, Prospekten und Ausschreibungen gemachten Angaben,
sowie die in der Reisebestätigung bestätigten Leistungen. Nebenabreden
bedürfen für ihre Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung des
Reiseveranstalters. Reisebüro und Agenturen, die für uns als Vermittler tätig
sind, sind nicht berechtigt, von den Reisebedingungen und den
Prospektangaben abweichende Zusagen zu machen.
3.3. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Sitzplatz. Die
Beförderung von Reisegepäck erfolgt prinzipiell ohne Haftung. Es ist im
Ausnahmefall auch möglich, dass andere Busunternehmen als unsere
Vertragspartner Ihren Bustransfer übernehmen. Selbstverständlich bestehen
wir dabei auf den gleichen Standard, den Sie von unseren Bussen gewohnt
sind. Bei Reisegruppen, die die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl
unterschreiten, können ausgewählte Kleinbusse zum Einsatz kommen.
4. Leistungs- und Preisänderung
Abweichungen von einzelnen Reiseleistungen, die nach dem
Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu
und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, wenn die Abweichungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden
unverzüglich über Leistungsänderungen zu informieren, sofern ihm dies
möglich ist und die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind.
DerVeranstalter behält sich vor, bei unvorhersehbaren und wichtigen Gründen
(z. B. erhebliche Erhöhung der Mehrwertsteuer oder Mineralölsteuer), die Preise zu ändern.
Falls Preisänderungen mehr als 10% des Reisepreises übersteigen, ist der Kunde berechtigt, binnen
10 Tagen kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten.
5. Rücktritt/ Umbuchung durch den Kunden
Der Reisegast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen,
möchten wir Sie bitten, die Rücktrittserklärung schriftlich (per Post bzw. per E-
Mail) durchzuführen.
Als Stichtag für Ihren Reiserücktritt gilt das Datum des Posteingangsstempels.
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z.B.
wegen verpasster Anschlüsse oder Verspätung), können wir angemessenen
Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen
verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel belaufen
sich die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je
angemeldeten Teilnehmer fordern, wie folgt:
bis 21 Tage vor Reiseantritt kostenfrei,
bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 10 Euro,
bis zum 2. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises,
ab 1. Tag vor Reiseantritt, bei Nichterscheinen oder bei Reiseabbruch am Anreisetag 90 % des Reisepreises,
Eintrittskarten und Zusatzleistungen, wie zum Beispiel die
Reiserücktrittskostenversicherung, sind vom Umtausch und Rückgabe
ausgeschlossen und werden grundsätzlich zu 100% berechnet.
Da der Reisevertrag für den Kunden bereits mit der Anmeldung verbindlich
wird, ist der Veranstalter berechtigt, auch dann die Stornierungskosten zu
erheben, wenn die Bestätigung der Anmeldung noch nicht beim Kunden
eingegangen ist.
Umbuchungen sind bei allen Reisen bis zu 21 Tage vor dem Reiseantritt im
Rahmen der zu diesem Zeitpunkt noch freien Angebote kostenfrei (Ausnahme:
bestellte Eintrittskarten & Zusatzleistungen) möglich. Umbuchungswünsche
des Reisenden nach dem 21. Tag vor Reisebeginn, sofern ihre Durchführung
überhaupt möglich ist, gelten als Rücktritt mit gleichzeitiger Neuanmeldung. In
diesem Fall erhebt der Reiseveranstalter die entsprechenden unter Ziffer 5
genannten Rücktrittskosten. Aus Gründen der Beweissicherung sollte der
Reisende die Umbuchung schriftlich erklären.
Sie können sich jederzeit durch Dritte ersetzen lassen, sofern diese Personen
den besonderen Bedingungen der Reise entsprechen und Sie diese Änderung
dem Reiseveranstalter mitteilen. Der Ersatzteilnehmer tritt für Sie in Rechte
und Pflichten des Reisevertrages ein. In diesem Fall handeln wir sehr kulant
und berechnen Ihnen bei einmaliger Umbuchung (Ersatz durch Dritte) keine
Gebühr. Rücktrittkosten fallen auch bei unverschuldetem Rücktritt (zum
Beispiel Erkrankung, Todesfall o.ä.) an.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisegast infolge vorzeitiger Abreise einzelne Reiseleistungen
nicht in Anspruch, so behält der Reiseveranstalter Anspruch auf den
Reisepreis.
7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter behält sich vor, bei Tagesfahrten von der Reise bis
spätestens 14 Tage vor Reiseantritt zurückzutreten, sofern die
Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen nicht erreicht wurde.
Der Reiseveranstalter behält sich vor, jederzeit auch nach Antritt der Reise
vom Vertrag zurückzutreten, wenn infolge nicht vorhersehbarer
außergewöhnlicher Umständen (Naturkatastrophen, Seuche, Krieg,
Zerstörung der Unterkünfte usw.) die Reisedurchführung erheblich erschwert
oder unmöglich gemacht wird. Bei Rücktritt vor Reisebeginn erhält der Kunde
den bereits bezahlten Preis unverzüglich zurück.
8. Haftung durch den Reisegast
Der Reisegast haftet bei durch ihn verursachte Schäden am Eigentum anderer
(Bus usw.). Der Reisegast hat solche Schäden umgehend der zuständigen
Stelle (Busfahrer, Reiseleiter usw.) zu melden und den entstandenen Schaden
zu begleichen.
9. Haftung des Reiseveranstalters
Der Veranstalter haftet für die Richtigkeit der Angaben auf der
Reisebestätigung, sowie für die vollständige Erbringung der vertraglich
vereinbarten Leistungen. Für Verschleißschäden, die trotz sachgemäßen
Umganges mit Reisegepäck entstehen, haftet der Reiseveranstalter nicht. Im
Bus liegengelassene Gegenstände werden bis zu vier Wochen aufbewahrt. Verderbliche Waren werden entsorgt.
10. Gewährleistung/Abhilfe
Wird eine Reiseleistung nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisegast
Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn
sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert.
11. Mitwirkungspflicht des Reisenden
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen alles ihm
zumutbare zu tun, um den entstandenen Schaden gering zu halten oder zur
Behebung beizutragen. Der Reisegast ist insbesondere dazu verpflichtet, bei
Beanstandungen, die nicht an Ort und Stelle behoben werden können, den
Reiseveranstalter umgehend telefonisch darüber in Kenntnis zu setzen, um
ihm die Möglichkeit zur Abhilfe binnen angemessener Zeit zu geben.
Kommt der Reisende dieser Verpflichtung nicht nach, stehen ihm Ansprüche insoweit
nicht zu.
12. Beschränkung der Haftung des Reiseveranstalters
Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf das Dreifache des Reisepreises
beschränkt, wenn der Schaden auf das Verschulden eines Leistungsträgers
zurückzuführen ist oder der Schaden dem Reisenden weder vorsätzlich noch
grob fahrlässig zugefügt wurde.
Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen,
wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.
Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen
Reiseendes folgt. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.
13. Verjährung von Ansprüchen
Alle Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsmäßiger Erbringung
von Reiseleistungen hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der
vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem
Reiseveranstalter schriftlich geltend zu machen.
14. Pass-, Visa- und Zollbestimmungen
Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa- und Zollvorschriften selbst
verantwortlich. Alle Nachteile die aus Nicht-befolgen dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu seinen Lasten.
15. Versicherungen
Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Reisekrankenversicherung
und einer Reiserücktrittsversicherung.
16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der
Reisebedingungen hat nicht automatisch die Unwirksamkeit des gesamten
Reisevertrages oder Reisebedingungen zur Folge.
17. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand und Erfüllungsort bei Klagen gegen den Reiseveranstalter ist Potsdam.
18. Sonstiges
Mit dem Erscheinen neuer Kataloge, Prospekte und Angebote des
Veranstalters verlieren die Angaben in den alten Katalogen, Prospekten und
Angeboten ihre Gültigkeit.
Stand: September 2016
Änderungen vorbehalten
Ein Mehr aus Farben - Starten Sie ab Potsdam bequem zur Internationalen Gartenausstellung 2017 in Berlin.
Die Dahlie ist eine der beliebtesten Sommerblumen. Es soll zwischen 20.000 und 30.000 Dahliensorten weltweit geben. Jedoch hat darüber niemand mehr einen richtigen Überblick. Gewiss ist, dass es 10 Dahlien-Klassen gibt. Neben einfachblühenden Sorten gibt es die sogenannten Seerosen- Halskrausen- und Ponpondahlien. Welche wird Ihr Favorit sein?
Neben der Blütenpracht der Dahlien warten noch weitere Höhepunkt auf Sie: Erleben Sie das Mehr aus Farben aus der Vogelperspektive bei einer Seilbahnfahrt. Auch vom Wolkenhain auf dem Kienberg haben Sie eine atemberaubende Aussicht. In den Gärten der Welt schlendern Sie von Japan nach Bali, in den Orient oder nach Italien.
Freuen Sie sich auf einen blumigen und spannenden Tag.