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Sehr geehrte Kunden und Reisende,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart,
Inhalt des zwischen dem Kunden und SCHÖRNIG REISEN,
Inhaber Klaus Schörnig, nachfolgend „SR“ abgekürzt, zu Stande
kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften
der §§ 651a - m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die
Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11
BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten
nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie
daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
1. Abschluss des Reisevertrages, Verpflichtungen des Kunden
1.1. Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage des Angebots von SR und der Buchung des Kunden
sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden
Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem
Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Reisemittler und Buchungsstellen, sind von SR nicht bevollmächtigt,
Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder
Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages
abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich
von SR zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch
dazu stehen.
c) Angaben in Hotelführern, Internetausschreibungen und ähnlichen
Verzeichnissen, die nicht von SR herausgegeben werden,
sind für SR und die Leistungspflicht von SR nicht verbindlich, soweit
sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden
zum Inhalt der Leistungspflicht von SR gemacht wurden.
d) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung
ab, so liegt ein neues Angebot von SR vor. Der Vertrag kommt auf
der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde
die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder
Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt.
e) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden,
für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen,
soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche
und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per
E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Kunde SR den Abschluss des Reisevertrages
verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 10 Werktage
gebunden.
b) Schriftliche oder per Telefax übermittelte Buchungen sollen mit
dem Buchungsformular von SR erfolgen.
c) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung)
durch SR beim Kunden zustande, die keiner
Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische
Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen
oder telefonischen Buchungen übermittelt SR eine schriftliche
Ausfertigung der Reisebestätigung an den Kunden. Mündliche
oder telefonische Buchungen des Kunden führen bei entsprechender
verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung
jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die
entsprechende schriftliche Ausfertigung der Reisebestätigung
dem Kunden nicht zugeht.
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr gilt für
den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden
Internetauftritt von SR erläutert.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung
oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars
eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren
Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen
sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich
die deutsche Sprache.
d) Soweit der Vertragstext von SR im Onlinebuchungssystem gespeichert
wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit
zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig
buchen“ bietet der Kunde SR den Abschluss des Reisevertrages
verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 10 Werktage
ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf
elektronischem Weg bestätigt.
g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons
„zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden
auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend
seiner Buchungsangaben. SR ist vielmehr frei in der Entscheidung,
das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von
SR beim Kunden zu Stande.
i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung
des Kunden durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“
durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung
am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der
Reisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung
beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung
über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf.
In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung
und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit
des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass
der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck
tatsächlich nutzt. SR wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung
der Reisebestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post
oder Fax übermitteln.
1.4. SR weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften
(§§ 312 Abs. (2) Ziffer 4, 312g Abs. 2 Satz 1 Ziffer 9 BGB) bei
Verträgen über Reiseleistungen nach § 651a BGB (Pauschalreiseverträge
und Verträge, auf die die §§ 651a ff. BGB analog angewendet
werden), die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe,
Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten
(SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen
wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen
Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht
gemäß § 651i BGB (siehe hierzu auch Ziffer 5). Ein Widerrufsrecht
besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen
nach § 651a außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen
worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen
der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung
des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht
ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. Der vorstehende Hinweis gilt
auch, soweit mit SR Verträge über Unterkunftsleistungen (z.B. Hotelzimmer)
oder Flugleistungen abgeschlossen werden, bei denen
SR nicht Vermittler, sondern unmittelbarer Vertragspartner des
Kunden/Reisenden ist.
2. Bezahlung
2.1. Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung eines Sicherungsscheines
gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in
Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung
wird sowohl bei Tages- als auch bei Mehrtagesfahrten 4
Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben
ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8. genannten
Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 4 Wochen
vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
2.2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie
keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden
€ 75,- nicht, so werden Anzahlung und Restzahlung mit Vertragsschluss
ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines zahlungsfällig.
2.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung
nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl
SR zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen
bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches
Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist SR berechtigt,
nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten
und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5
zu belasten.
3. Leistungsänderungen
3.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig
werden und von SR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit
die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.3. SR ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen
unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund
zu informieren.
3.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung
ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
Reise zu verlangen, wenn SR in der Lage ist, eine solche
Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten.
Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung
von SR über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage
der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.
4. Preiserhöhung
4.1. SR behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im
Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für
bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder
einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse
entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:
4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr
als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände
vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss
für SR nicht vorhersehbar waren.
4.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so
kann SR den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung
erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann SR vom
Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro
Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den
Einzelplatz kann SR vom Kunden verlangen.
4.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber SR erhöht,
so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen
Betrag heraufgesetzt werden.
4.5. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des
Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden,
in dem sich die Reise dadurch für SR verteuert hat.
4.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat
SR den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund
zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag
vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen
von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren
vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn SR in der
Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus
ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten
Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von SR über die Preiserhöhung
gegenüber SR geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Der Rücktritt ist gegenüber SR unter der vorstehend/
nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise
über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch
diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen,
den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise
nicht an, so verliert SR den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen
kann SR, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder
ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung
für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre
Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis
verlangen.
5.3. SR hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.
h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts
zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen
Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung
der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich
mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen
berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt
des Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
a) Flugpauschalreisen mit Linien- oder Charterflug sowie Reisen,
die nicht unter die nachfolgenden Ziffern b) und c) fallen
• bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 %
• ab dem 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40 %
• ab dem 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60 %
• ab dem 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 70 %
• ab dem 6. bis 1 Tag vor Reiseantritt 80 %
• am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise
90 % des Reisepreises;
b) Bus- und Bahnanreise
• bis zum 60. Tag vor Reiseantritt: keine Stornokosten
• ab dem 59. bis 45. Tag vor Reiseantritt 10 %
• ab dem 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 %
• ab dem 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 %
• ab dem 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75 %
• ab dem 6. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts
oder bei Nichtantritt der Reise 80 % des Reisepreises;
c) Schiffsreisen / Flusskreuzfahrten / Musical-, Konzert- und
Opernreisen
• bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25 %
• ab dem 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40 %
• ab dem 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60 %
• ab dem 14. bis 1 Tag vor Reiseantritt 80 %
• am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise
90 % des Reisepreises;
5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, SR nachzuweisen,
dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer
Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
5.5. SR behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine
höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit SR nachweist,
dass SR wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare
Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist SR verpflichtet,
die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung
der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen
Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.6. Reisen, die gebuchte Einzelleistungen, wie z.B. Theaterkarten
beinhalten, sind vermittelte Reiseleistungen. Es liegen im Regelfall
Sondertarife mit den Leistungsträgern zugrunde, so dass gebuchte
Einzelleistungen nicht erstattet werden können.
5.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen
Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden
Bedingungen unberührt.
5.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie
einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall
oder Krankheit wird dringend empfohlen.
6. Umbuchungen
6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes
des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart
oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht.
Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen,
kann SR bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein
Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen
Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung
nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt
jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten
Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung
in Ziffer 5.3 € 28,- pro betroffenen Reisenden.
6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen
erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich
ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5.2 bis 5.5
zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung
durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen,
die nur geringfügige Kosten verursachen.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß
angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm
zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen
zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige
Erstattung des Reisepreises. SR wird sich um Erstattung der ersparten
Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt.
8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
8.1. SR kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach
Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des
Rücktritts durch SR muss in der konkreten Reiseausschreibung
oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte
Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer
allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein
b) SR hat die Mindestteilnehmerzahl und die spätesten Rücktrittsfrist
in der Reisebestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden
Prospektangaben zu verweisen
c) SR ist verpflichtet, dem Kunde gegenüber die Absage der Reise
unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen
Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von SR später als 4 Wochen vor Reisebeginn ist
unzulässig.
8.2. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn SR in der
Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus
ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich
nach der Erklärung über die Absage der Reise durch SR dieser
gegenüber geltend zu machen.
8.3. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält
der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich
zurück.
9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
9.1. SR kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen,
wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von SR nachhaltig
stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält,
dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
9.2. Kündigt SR, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie
muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie
diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt,
einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten
Beträge.
10. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden
10.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung
zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit SR wie folgt konkretisiert:
a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich
der örtlichen Vertretung von SR (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen
und Abhilfe zu verlangen.
b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten
der Vertretung von SR wird der Reisende spätestens mit Übersendung
der Reiseunterlagen informiert.
c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung
oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet,
Mängel unverzüglich direkt gegenüber SR unter der
nachstehend angegebenen Anschrift anzuzeigen.
d) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die
dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
10.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern
sind nicht befugt und von SR nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen
oder Ansprüche gegen SR anzuerkennen.
10.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt,
so kann der Kunde/Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe
gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus
wichtigem, SR erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung
ist erst zulässig, wenn SR oder, soweit vorhanden und vertraglich
als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung,
Agentur), eine ihnen vom Kunden/Reisenden bestimmte
angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu
leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe
unmöglich ist oder von SR oder ihren Beauftragten verweigert
wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein
besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
10.4. Bei Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung sind
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen vom Reisenden
unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige
der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften
können die Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige
nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung
binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen
nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die
Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der von SR
angegebenen Stelle (siehe oben Ziffer 10.1.b) und 10.1.c)) anzuzeigen.
10.5. Der Kunde hat SR zu informieren, wenn er die erforderlichen
Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine) innerhalb der
ihm von SR mitgeteilten Frist nicht oder nicht vollständig erhält.
11. Beschränkung der Haftung
11.1. Die vertragliche Haftung von SR für Schäden, die nicht aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren,
ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit SR für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
ist.
c) Bei Pauschalreisen mit Busbeförderung ist die Haftung für Sachschäden
im Zusammenhang mit der Busbeförderung gemäß vorstehender
Regelung nur beschränkt, soweit der Schaden €
1.000,– pro Person übersteigt und die Haftung nicht auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem
Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben
von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
11.2. SR haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden
im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von
und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese
Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung
ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners
als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie
für den Kunden/Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen
von SR sind. SR haftet jedoch für Leistungen, welche
die Beförderung des Kunden/Reisenden vom ausgeschriebenen
Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen
während der Reise und die Unterbringung während
der Reise beinhalten und/oder wenn und insoweit für einen Schaden
des Kunden/Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs-
oder Organisationspflichten von SR ursächlich geworden
ist. Eine etwaige Haftung von SR aus der Verletzung von Vermittlerpflichten
bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.
12. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat,
Ausschlussfristen
12.1. Ansprüche nach den §§651c bis f BGB hat der Kunde/ Reisende
innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen
Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Frist
beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes
folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort
staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen
Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste
Werktag.
12.2. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber SR
unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Eine fristwahrende
Anmeldung kann nicht bei den Leistungsträgern, insbesondere
nicht gegenüber dem Unterkunftsbetrieb erfolgen. Eine
schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Nach Ablauf
der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen,
wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert
worden ist.
12.3. Die Frist nach Ziffer 12.1 gilt auch für die Anmeldung von
Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im
Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 10.4, wenn Gewährleistungsrechte
aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4
BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen
Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch
wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung
geltend zu machen.
13. Verjährung
13.1. Ansprüche des Kunden/Reisenden nach den §§ 651c bis f
BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
REISEBEDINGUNGEN DER FIRMA SCHÖRNIG REISEN E.K.
Buchen Sie Ihre Reise unter (05 11) 47 35 300 179
von SR oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
von SR beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche
auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von SR oder eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von SR beruhen.
13.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren
in einem Jahr.
13.3. Die Verjährung nach Ziffer 13.1 und 13.2 beginnt mit dem
Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte
Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich
anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt
an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
13.4. Schweben zwischen dem Kunden/Reisenden und SR Verhandlungen
über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden
Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde/
Reisende oder SR die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der
Hemmung ein.
14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens
14.1. SR informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der
EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität
des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei
der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(
en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise
zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
14.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(
en) noch nicht fest, so ist SR verpflichtet, dem Kunden
die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die
wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald SR
weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird SR den
Kunden informieren.
14.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft
genannte Fluggesellschaft, wird SR den Kunden unverzüglich und
so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den
Wechsel informieren.
14.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“
(Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den
Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von SR
oder direkt über http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/
air-ban/index_de.htm abrufbar und in den Geschäftsräumen von
SR einzusehen.
15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
15.1. SR wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen
Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss
sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten
in der Person des Reisenden und eventueller Mitreisender (z.B.
Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
15.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen
der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche
Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.
Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften
erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu
seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn SR nicht, unzureichend oder
falsch informiert hat.
15.3. SR haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,
wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn,
dass SR eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
16. Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung
16.1. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats
der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind,
wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen
dem Kunden/Reisenden und SR die ausschließliche Geltung des
deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können SR
ausschließlich an deren Sitz verklagen.
16.2. Für Klagen von SR gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des
Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen
oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von SR
vereinbart.
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Stuttgart | München, 2010 - 2017
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Reiseveranstalter ist:
SCHÖRNIG REISEN e.K.
Inhaber: Klaus Schörnig
Registergericht: Amtsgericht Hannover
Handelsregister Nr. HRA 202611
Burgundische Straße 32 • 30455 Hannover
info@schoernig-reisen.de
Telefon (0511) 473 53 00 • Telefax (0511) 473 53 020
1. Tag > Stadtrundfahrt Berlin
Begrüßungsfrühstück im Bus. Bei der großen Stadtrundfahrt sehen Sie „das schöne Berlin“. Abendessen und Übernachtung im 4-Sterne „Maritim Hotel“ Friedrichstraße.
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