Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich um die Merkliste zu nutzen.
Ihr Profil ist noch nicht freigeschaltet.
Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte unseren Service.
Allgemeine Reisebedingungen
Veranstalter aller angebotenen Reisen ist der Omnibusverkehr Armin Glaser, Klepziger Feld-
straße 52, 14827 Wiesenburg/Mark. Bei Nebenleistungen, die im Katalog, den Reisunterlagen
oder sonstigen Erklärungen ausdrücklich als vermittelt bezeichnet werden (Bsp.: Konzert-
oder Theaterveranstaltungen) sind wir lediglich Vermittler. Die Insolvenzversicherung ist
abgeschlossen bei TourVers Touristik Versicherung Service GmbH, Borsteler Chaussee 51,
22453 Hamburg (Policennummer 1173023420)
Die in den Reisebedingungen verwendete Bezeichnung „Reisender“ steht für die weibliche
und männliche Form.
1. Buchung, Reisebestätigung und Sonderwünsche
1.1. Buchen kann man in unseren Geschäftsräumen; schriftlich, per Fax oder elektronisch.
1.2. Der Reisevertrag soll schriftlich mit unseren Formularen (Reiseanmeldung und Reisebe-
stätigung) abgeschlossen werden. Vor Vertragsschluss übermitteln wir dem Reisenden unsere
Allgemeinen Reisebedingungen. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach händigen wir
dem Reisenden die schriftliche Reisebestätigung aus. Dazu sind wir nicht verpflichtet, wenn
es sich um eine kurzfristige Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn handelt.
1.3. An seine Reiseanmeldung ist der Reisende 7 Werktage gebunden. Innerhalb dieser Frist
wird die Reise durch uns bestätigt. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang unserer Bu-
chungsbestätigung beim Kunden zustande. Kurzfristige Buchungen – ab 7 Tage vor Reisebe-
ginn - führen durch die sofortige Bestätigung zum Vertragsschluss. Bei elektronischen Reise-
anmeldungen beträgt die Bindefrist des Reisenden 3 Arbeitstage. Innerhalb dieser Frist wird
die Reisebuchung durch uns bestätigt.
1.4. Telefonisch nehmen wir lediglich verbindliche Reservierungen entgegen, sofern es sich
nicht um eine kurzfristige Buchung handelt. Bei einer telefonischen Reservierung übersenden
wir dem Reisenden eine Reiseanmeldung und die Reisebedingungen. Geht die vom Reisenden
zu bestätigende Reiseanmeldung nicht innerhalb einer angemessenen Frist (10 Tage ab Post-
ausgang) zu, ist die telefonische Anmeldung gegenstandslos.
1.5. Erfolgt die Buchung des Reisenden im elektronischen Rechtsverkehr (Internet, vergleich-
bare elektronische Medien), so kommt der Reisevertrag nicht bereits durch Betätigung des
Buttons „kostenpflichtig Buchen“ zustande. Der Vertrag kommt erst durch den Zugang unse-
rer Buchungsbestätigung beim Reisenden zustande. Wir werden jedoch dem Reisenden den
Zugang der Bestellung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigen. Im Falle der Bu-
chung im elektronischen Rechtsverkehr wird dem Reisenden der Ablauf der Buchung erläu-
tert. Dem Reisenden ist im gesamten Buchungsprogramm die Möglichkeit eröffnet, die von
ihm eingegebenen Daten zu korrigieren, zurückzusetzen und zu löschen. Jeder Buchungs-
schritt kann gespeichert und ausgedruckt werden. Im Übrigen gilt Ziff. 1.3 dieser Bedingun-
gen.
1.6. Weicht die Reisebestätigung von der Reiseanmeldung des Reisenden ab, so liegt in der
Reisebestätigung ein neuer Vertragsantrag, an den wir 10 Tage gebunden sind und den der
Reisende durch vorbehaltlose Leistung des Reisepreises bzw. einer Anzahlung oder durch die
Rücksendung der Reiseanmeldung innerhalb dieser Frist annehmen kann.
1.7. Sonderwünsche des Reisenden sowie Nebenabreden gelten als vereinbart, wenn diese auf
der Reisebestätigung als solche vermerkt sind. Die Vergabe der Sitzplätze im Bus erfolgt
grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs der Buchungen. Sitzplatzwünsche sind unver-
bindlich.
1.8. Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen
Erklärungen als vermittelt bezeichneten Fremdleistungen sind wir lediglich Reisevermittler.
Bei diesen Reisevermittlungen ist eine vertragliche Haftung als Vermittler ausgeschlossen,
soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisever-
mittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung
besteht oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Wir haften grundsätzlich nur für Vermittlung
nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Für den Vertrags-
schluss gelten die Bestimmungen der Ziffer 1. sinngemäß.
1.9. Bei Flugreisen wird der Reisende bei Buchung über die Identität der ausführenden Airline
informiert. Steht die Airline noch nicht fest, wird informiert, welche Airline voraussichtlich
die Flüge ausführt. Der Reisende wird in dem Fall unverzüglich informiert, sobald die ausfüh-
rende Airline feststeht. Entsprechendes gilt, wenn die Airline wechselt. Die entsprechend der
EU-Verordnung erstellte Liste über Fluggesellschaften, die vom Flugbetrieb innerhalb der EU
ausgeschlossen sind (black list), kann unter www.eu-info.de / Rubrik: „Reisen und Wohnen“
eingesehen werden.
2. Unsere Pflichten
2.1. Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses
maßgeblichen Leistungsbeschreibung (Prospekt/Katalog) sowie der Reiseanmeldung und der
Reisebestätigung.
2.2. Wir bieten unsere Reisen nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland an. Bei Reisen
außerhalb der EU weisen wir auf zu beachtende Gesundheits-, Einreise- und Visa-
Bestimmungen hin. Unsere Informationen gelten für deutsche Staatsbürger, soweit uns nicht
bekannt gegeben wird, dass der Reisende eine andere Staatsbürgerschaft hat. Der Reisende
hat nach unserer Information für die Voraussetzungen einer Reiseteilnahme selbst zu sorgen.
3. Unsere Rechte
3.1. Änderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Rei-
severtrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, bei Vertragsschluss nicht vorher-
sehbar waren und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur ge-
stattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen für den Reisenden unter Berücksichtigung
unserer Interessen zumutbar sind. Dies ist für gewöhnlich der Fall, wenn die Abweichungen
oder Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt oder wesentliche Teile der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleis-
tung haben wir dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu erklä-
ren. Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende
vom Vertrag kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Für den Fall einer zulässigen
Änderung bleiben die übrigen Rechte des Reisenden (insbesondere Minderung, Schadenser-
satz) unberührt.
3.2. Rücktritt wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Wir führen alle Busreisen ab einer Teilnehmerzahl von 25 Personen durch. Wird die Teil-
nehmerzahl nicht erreicht, können wir bis 5 Wochen vor Reisebeginn erklären, dass die Reise
aus dem Grund nicht durchgeführt wird. Die Erklärung muss dem Reisenden spätestens 5
Wochen vor Reisebeginn zugehen. Wenn wir die Reise absagen, kann der Reisende entweder
die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise – wenn wir eine solche Rei-
se ohne Mehrpreis aus unserem Programm anbieten können – oder die Erstattung bereits ge-
zahlter Beträge verlangen. Auf die Mindestteilnehmerzahl, unser Rücktrittsrecht und die Er-
klärungsfrist weisen wir in den allgemeinen Hinweisen im Katalog, den jeweiligen Reisebe-
schreibungen sowie in der Reisebestätigung ausdrücklich hin.
4. Zahlung des Reisepreises
4.1. Zahlungen muss der Reisende nur leisten, wenn wir ihm vorher einen Sicherungsschein
ausgehändigt haben. Einen Sicherungsschein müssen wir jedoch nicht übergeben, wenn die
Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis
75 EURO nicht übersteigt.
4.2. Nach Abschluss des Reisevertrages und nach Aushändigung des Sicherungsscheins sind
20 % des Reisepreises zu zahlen. Der Restbetrag ist 3 Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug
gegen die Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen zu zahlen, sofern wir die Reise
nicht nach Ziffer 3.2 vorher abgesagt haben.
4.3. Vertragsabschlüsse innerhalb von 7 Tagen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden
zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der voll-
ständigen Reiseunterlagen einschließlich des Sicherungsscheines.
4.4. Erfolgt die An- oder die Restzahlung nicht vollständig oder nicht pünktlich und hat dies
der Reisende zu vertreten, haben wir das Recht, nach entsprechender Mahnung und Ankündi-
gung vom Vertrag zurückzutreten und einen Ersatzanspruch in Höhe der entsprechenden
Rücktrittsgebühren zu verlangen. Für diesen Fall gilt Ziffer 5.1. entsprechend mit der Maßga-
be, dass es anstelle des Kundenrücktritts auf unseren Rücktritt ankommt. Voraussetzung für
unseren Erstattungsanspruch ist jedoch, dass wir den Reisenden auf diese Folge im Mahn-
schreiben ausdrücklich hinweisen.
Bei Nichtzahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme von Reise-
leistungen.
5. Rechte des Reisenden vor Reisebeginn
5.1. Rücktritt vor Reisebeginn
Bis zum Reiseantritt kann der Reisende jederzeit und grundlos vom Vertrag zurücktreten. Die
Rücktrittserklärung ist an uns zu richten. Nach dem Rücktritt haben wir keinen Anspruch auf
den Reisepreis. Nach dem Gesetz steht uns jedoch eine angemessene Entschädigung zu, so-
fern der Rücktritt nicht von uns verschuldet wurde oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Die
Entschädigung berechnet sich aus dem vereinbarten Reisepreis, abzüglich der durch den
Rücktritt ersparten Aufwendungen und dem, was wir anderweitig vermarkten können. Anstel-
le der insofern konkret berechneten Entschädigung können wir eine pauschalierte, in vom
Hundertsatz angegebene und von der Reiseart abhängige Entschädigung, gestaffelt nach dem
Zeitpunkt des Rücktritts verlangen. Diese pauschale Entschädigung berücksichtigt, was wir
für gewöhnlich im Falle eines Rücktritts einsparen, bzw. anderweitig vermarkten können. Für
die Berechnung Pauschale kommt es auf den Eingang des Rücktritts bei uns an. Die pauschale
Entschädigung beträgt bezogen auf den Reisepreis und das Rücktrittsdatum:
Flugpauschalreisen:
bis 30 Tage vor Reisebeginn 15 %
vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 25 %
vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 30 %
vom 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 40 %
vom 6. bis 1. Tag vor Reisebeginn 60 %
Am Reisetag/ bei Nichterscheinen 75 %
Busreisen (Tagesfahrten):
bis 21 Tage vor Reisebeginn: kostenlos
vom 20. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 %
vom 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 60 %
vom 6. bis 1.Tag vor Reisebeginn 70 %
Am Reisetag/ bei Nichterscheinen 80 %
Busreisen (Mehrtagesfahrten):
bis 40 Tage vor Reisebeginn: kostenlos
vom 39. bis 30. Tag vor Reisebeginn 5 %, max. 10 EUR
vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 10 %
vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 20 %
vom 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 30 %
vom 6. bis 1.Tag vor Reisebeginn 40 %
Am Reisetag/ bei Nichterscheinen 60 %
Kreuzfahrten:
bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 %
vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30 %
vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40 %
vom 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 50 %
vom 6. bis 1. Tag vor Reisebeginn 60 %
Am Reisetag/ bei Nichterscheinen 70 %
Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf eine pau-
schalierte Entschädigung nicht oder nur in geringerer Höhe als die Pauschale entstanden ist.
Im Übrigen empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
5.2. Änderungen auf Wunsch des Reisenden, Ersatzreisende
Auf Änderungen nach bestätigter Buchung hat der Reisende keinen Anspruch, sofern es sich
nicht um einen Teilrücktritt handelt. Wir sind jedoch bemüht, die Wünsche des Reisenden zu
berücksichtigen. Wird die bestätigte Buchung geändert, so berechnen wir hierfür eine Bear-
beitungsgebühr von 10 EUR. Bis zum Reiseantritt kann sich der Reisende durch einen Dritten
ersetzen lassen. Macht er hiervon Gebrauch, gilt Satz 3 entsprechend.
6. Mängel der Reiseleistung, Obliegenheiten des Kunden im Mangelfall
6.1. Reisemängel sind uns, dem Reiseleiter oder dem Busfahrer anzuzeigen, soweit dies dem
Reisenden nicht unzumutbar ist. Weder Reiseleiter noch Busfahrer sind jedoch berechtigt,
Erklärungen für uns abzugeben, Mängelansprüche anzuerkennen oder zu bestätigen. Leisten
wir auf die Mängelanzeige hin keine Abhilfe oder lehnen wir die Abhilfe ab, so kann der Rei-
sende selbst Abhilfe leisten. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistung sind ausge-
schlossen, wenn der Reisende seiner Obliegenheit nach Satz 1 schuldhaft nicht nachkommt.
6.2. Der Reisende kann den Reisevertrag kündigen, wenn die Reise durch den Mangel erheb-
lich beeinträchtigt ist, er uns eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt hat und diese Frist
nutzlos verstrichen ist. Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich bei Unmöglichkeit der Abhilfe,
Abhilfeverweigerung, wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Rei-
senden gerechtfertigt ist oder wenn ihm die Durchführung der Reise infolge eines Mangels
aus wichtigem Grund nicht zuzumuten ist. Bei berechtigter Kündigung können wir für er-
brachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen nur eine Ent-
schädigung nach dem Gesetz verlangen. Bei wertlosen erbrachten oder zu erbringenden Rei-
seleistungen haben wir keine Entschädigungsansprüche. Wir haben nach Kündigung die er-
forderlichen Maßnahmen zu treffen, für die Rückbeförderung des Reisenden zu sorgen und
die Mehrkosten zu tragen.
6.3. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz we-
gen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den wir
nicht zu vertreten haben.
7. Nichtinanspruchnahme von Reiseleistungen, Abbruch der Reise
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch oder bricht er die Reise vor-
zeitig ab, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir lassen uns
jedoch das anrechnen, was wir durch anderweitige Vermarktung erzielen. Im Übrigen werden
wir uns bei den Leistungsträgern um die Erstattung ersparter Aufwendungen bemühen, die
wir dem Reisenden auszahlen.
8. Kündigung des Vertrages infolge höherer Gewalt
Für den Fall der Kündigung wegen höherer Gewalt verweisen wir auf § 651j BGB. Diese
Vorschrift hat folgenden Wortlaut:
1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheb-
lich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch
der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz
1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den
Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
9. Unsere Haftung
9.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit folgen ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
aa) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wird, oder
bb) soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschul-
dens eines Leistungsträgers oder Erfüllungsgehilfen verantwortlich sind.
Weitergehende Ansprüche des Reisenden aus internationalen Vereinbarungen bleiben hiervon
unberührt.
9.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale
Übereinkommen oder auf diese beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein An-
spruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen gel-
tend gemacht werden kann, so können wir uns gegenüber dem Reisenden auf diese Überein-
kommen oder auf die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen. Bei ausdrück-
lich als vermittelt ausgewiesenen Leistungen haften wir nur für die Vermittlung, nicht jedoch
für die vermittelten Leistungen. Eine vertragliche Haftung für Sach- und Vermögensschäden
ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben,
Hauptpflichten aus dem Vermittlungsvertrag verletzen oder eine bestimmte Beschaffenheit
vereinbart wurde. Gleiches gilt, wenn für uns die Möglichkeit einer Versicherung auf diesen
Fall zumutbar ist. In sonstigen Fällen haften wir nur für die Vermittlung, nicht für Mangel-
freiheit der vermittelten Leistungen und für im Zusammenhang mit vermittelten Leistungen
entstandene Sachschäden.
10. Anmeldung von Ansprüchen, Verjährung
10.1. Vertragliche Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung – ausgenommen sind Kör-
per- und Gesundheitsschäden und solche, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Verhalten beruhen – hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgese-
henen Ende der Reise bei uns geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche
nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende die genannte Frist ohne eigenes Verschulden
nicht einhalten konnte.
10.2. Vertragliche Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung – ausgenommen sind Kör-
per- und Gesundheitsschäden und solche, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Verhalten beruhen – verjähren in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt ein Tag nach dem
vertraglich vorgesehenen Reiseende
10.3. Besonderheiten bei Flugreisen, kombinierten Bus-/ Flugreisen: Im Falle des Verlustes,
der Beschädigung oder der Verspätung von Gepäck während eines Fluges sind Ansprüche
wegen des Verlustes oder der Beschädigung von Gepäck gegen die ausführende Airline gel-
tend zu machen. Hierzu ist das Schadensformular der Airline zu verwenden. Die Anmeldefrist
für Gepäckverlust/Beschädigung beträgt 7 Tage, die für Gepäckverspätung 21 Tage. Wir sind
von der Schadensanmeldung zu informieren. Für Minderungsansprüche gelten 10.1. und 10.2.
.
Omnibusverkehr Armin Glaser
Klepziger Feldstraße 52, 14827 Wiesenburg/Mark
Hinweis:
Wir sind weder bereit noch gesetzlich verpflichtet (Stand Oktober 2016), an einem Streitbei-
legungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß dem Verbraucherstreitbei-
legungsgesetz teilzunehmen.
Unter dem Motto „Ein MEHR aus Farben“ entsteht im Rahmen der Internationalen Gartenschau Berlin 2017 östlich vom Stadtzentrum eine neue Parkerlebnislandschaft. Im Zeitraum vom 13.04.bis 15.10.2017 zeigen sich die Gärten der Welt - ein bereits bestehendes Juwel internationaler Gartenkunst – mit dem angrenzenden Kienbergpark seinen Besuchern im prachtvollen Gewand: Vom balinesischen Dorf in der Tropenhalle über den englischen Garten mit Cottage, den Wassergärten entlang der Promenade Aquatica mit faszinierendem Wasserfall und den internationalen Gartenkabinetten bis hin zum Wolkenhain, ein futuristisch anmutendes Aussichtsbauwerk mit Blicken bis zum Fernsehturm, bietet die IGA ihren Besuchern ein prachtvolles Gartenfestival, Seilbahnfahrt inklusive!