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Reisebedingungen
Reisebedingungen für Pauschalangebote
Der Firma Weiherer GmbH & Co. • Schulstraße 10 • 95111 Rehau • Stand der Drucklegung: Dezember 2013 • Gerichtsstand ist der Ort des Firmensitzes des Reiseunternehmens
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch uns bestätigt.
Kurzfristige Buchungen zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss.
1.3. Telefonisch nehmen wir lediglich verbindliche Reservierungen vor. Danach soll der Reisevertrag nach Ziffer 1.1. geschlossen werden. Schadensersatzansprüche wegen Nichteinhaltung der Reservierungsabrede bleiben hiervon unberührt.
1.4. Weicht die Reisebestätigung von der Reiseanmeldung des Reisenden ab, so liegt in der Reisebestätigung ein neuer Vertragsantrag, an den wir 10 Tage gebunden sind und den der Reisende durch die Rücksendung der Reiseanmeldung innerhalb dieser Frist annehmen kann.
1.5. Bei Internetbuchungen schließt der Kunde mit Betätigung des Buttons „ zahlungspflichtig buchen“ den Reisevertrag verbindlich mit dem Reiseveranstalter ab. Nach Eingang seiner Buchung erhält der Kunde unverzüglich eine elektronische Bestätigung.
2. Pass-, Visa- u. gesundheitspolizeiliche Formalitäten
2.1. Der Veranstalter unterrichtet grundsätzlich nur die Staatsangehörigen eines EU-Staates, in dem die Reise angeboten wird,
über die jeweils erforderlichen Einreisedokumente wie z. B. Pass und Visum (einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente) u. gesundheitspolizeiliche Formalitäten (Impfungen, etc.) durch den dem Reisenden überlassenen Prospekt oder vor Buchung bzw. vor Reisebeginn (einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen.
2.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziff. 2.1. hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme
zu schaffen, sofern sich der Veranstalter nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.
2.3. Kann die Reise infolge fehlender Voraussetzungen für den Reisebeginn nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z. B. fehlendes Visum od. fehlende Impfung). Insofern gilt Ziff. 6 (Rücktritt) entsprechend.
3. Zahlung
3.1. Nach Abschluss des Reisevertrages und Aushändigung des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung von 15 % (bei Busreisen) bzw. 20 % (bei Flug- & Schiffsreisen) des Reisepreises, mindestens jedoch € 50,- pro Person, zu zahlen.
3.2. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
3.3. Der Restbetrag ist spätestens 20 Tage vor Reisebeginn zu leisten. Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen.
4. Unsere Leistungen
4.1. Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung, sowie den Reiseunterlagen, insbesondere
der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung.
4.2. Die in dem Prospekt/Katalog enthalten Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die wir den Reisenden vor Buchung selbstverständlich unterrichten. Druckfehler und Irrtümer, trotz sorgfältiger Prüfung, vorbehalten.
5. Leistungs- und Preisänderungen
5.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wieder Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, sowie die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigten.
5.2. Änderungen von Programmablauf und Fahrtstecken sind auf Grund von Witterungseinflüssen (z.B. Hochwasser, Felssturz, Lawinen usw.) oder höherer Gewalt möglich. Für Reisen mit Musikprogramm: Programmänderungen vorbehalten bei Auftritt eines Künstlers in Funk & Fernsehen.
5.3. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
5.4. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder –Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
5.5. Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebene und mit jeder Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Angaben für bestimmte Leistungen, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
5.6. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig.
5.7. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
5.8. Der Reisende hat das Recht unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleitung diesem gegenüber geltend zu machen. 5.9. Preisänderungen durch Erhöhung von Treibstoffkosten,
MwSt., Hafen-oder Flughafengebühren oder andere Preisänderungen, die nicht durch den Reiseveranstalter verschuldet werden, müssen wir gemäß unserer Vertragsbedingungen vorbehalten.
6. Rücktritt durch den Kunden
6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung
beim Reiseveranstalter.
6.2. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen.
6.3. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung zu berücksichtigen. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:
• bis 30 Tage vor Reiseantritt 15 %
• von 29 – 22 Tagen vor Reiseantritt 20 %
• von 21 – 15 Tagen vor Reiseantritt 40 %
• von 14 – 09 Tagen vor Reiseantritt 60 %
• von 08 – 00 Tagen vor Reiseantritt 80 %
Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns oder der Buchungsstelle. Bei Flug- und Schiffsreisen sowie Reisen von Fremdveranstaltern gelten gesonderte Stornobedingungen, die in unseren Büros zu erfragen sind.
6.4. Bei Stornierung eines Reisearrangements, in das eine Vermittlerleistung einbezogen ist, gelten für die Reise selbst die vorgenannten Rücktrittsbedingungen. Für die Vermittlerleistung kann der Reiseveranstalter einen Ersatz von 100 % verlangen. (z.B. Musicalkarten, Visumbeschaffung usw.)
6.5. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Entschädigung sei überhaupt nicht entstanden
oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschale.
6.6. Bitte beachten Sie die jeweils gültigen Reisebedingungen bei Fremdveranstaltern sowie für Flug- und Schiffsreisen. Ebenfalls empfehlen wir den Reisenden den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, sowie einer Rückführungsversicherung bei Unfall oder Krankheit.
7. Änderung auf Verlangen der Reisenden
7.1. Verlangt der Reisende nach Vertragsabschluß bis zum 22. Tag vor Reisebeginn Änderungen oder Umbuchungen, so kann
der Reiseveranstalter ein Bearbeitungsgeld von € 15,– verlangen.
7.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziff.6 und gleichzeitige Neuanmeldung durchgeführt werden. Für Reisen, bei denen wir nur als Vermittler auftreten sowie Flug und Schiffsreisen gelten die Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.
8. Ersatzreisende
8.1. Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis.
8.2. Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für die durch Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten, regelmäßig pauschaliert und ohne weiteren Nachweis auf € 15,–.
9. Reiseabbruch
Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre der Reisenden liegt ( z. B. Krankheit), so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung separater Änderungen zu erreichen. Dies gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
10. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
10.1. Bis 21 Tage vor Reiseantritt bei Nichteinreichen einer ausgeschriebenen oder vom Veranstalter festgelegten Mindestteilnehmerzahl. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Reisenden die Erklärung unverzüglich nach Kenntnis der nichterreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis 21 Tage vor Reisebeginn, zugehen zulassen.
10.2. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
10.3. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistungen ergeben. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Reisende selbst. Schadensersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.
11. Verjährung
11.1. Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung nach den §§ 651c bis 651f BGB – ausgenommen Körperschäden – hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen, sofern nicht die Frist ohne eigenes Verschulden nicht eingehalten werden kann.
11.2. Ansprüche des Reisenden im Sinne der Ziffer 11.1. – ausgenommen Körperschäden – verjähren grundsätzlich in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehen Reiseende. Die Verjährungsfrist von einem Jahr beginnt nicht vor Mitteilung eines Mangels an den Reiseveranstalter durch den Reisenden. Bei groben Verschulden sowie Arglist verjähren die in Ziffer 11.1. betroffenen Ansprüche von drei Jahren.
12. Haftungsbeschränkung
12.1. Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichtet Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Sachschäden bis 4000,– €.
12.2. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe der dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise.
12.3. Ihr Reise- und Handgepäck (pro Person 1 Reisetasche und 1 Koffer) befördern wir kostenlos. Für etwaige Schäden übernehmen wir keine Haftung.
13. Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages bzw. der Reisebedingungen haben nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages bzw. der vorliegenden Reisebedingungen zur Folge. Die Berichtigung von Druckfehlern und offensichtlichen Rechenfehlern bleiben vorbehalten und begründet keinerlei Haftungsansprüche. Irrtümer vorbehalten. Alle personenbezogenen Daten, die der Kunde zur Abwicklung der Reise zur Verfügung stellt, sind gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt und werden nur für den internen Gebrauch verwandt.
Impressum:
Reisebüro & Omnibusse Weiherer GmbH & Co
Schulstr. 10 • 95111 Rehau
Sitz und Gerichtsstand: Hof
Geschäftsführer:
Michael Stanglmaier, Uwe Stanglmaier
HRA 1814 • HRB 2094 • AG Hof
Die Internationale Gartenbau Ausstellung Berlin lädt unter dem Motto „Ein MEHR aus Farben“ zu einem erlebnisreichen und überraschenden Festival schönster internationaler Gartenkunst und grüner urbaner Lebenskultur ein. Auf 104 Hektar Fläche dreht sich alles um zeitgemäße Gartenkunst und Landschaftsgestaltung, Naturerlebnisse, grüne Stadträume und Lebenskultur in unterschiedlichster Dimension und Gestalt.