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Reisedienst Dreßler GmbH, Bahnhofstraße 1a, 01809 Heidenau; Oktober 2014
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Reisedienst Dreßler GmbH
Sehr geehrter Reisegast,
bitte beachten Sie die nachstehenden Reisebedingungen und Hinweise, die Sie mit Ihrer Reisebuchung anerkennen.
1. Abschluss des Reisevertrages
Reisedienst Dreßler GmbH ist der Veranstalter (nachfolgend kurz –Veranstalter- genannt).
Die Anmeldung zu einer Reise kann schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen. Dazu bietet der
Veranstalter dem Reisenden einen Reisevertrag (Bestätigung/Rechnung) an, an den der Anmelder sowie alle im Vertrag aufgeführten Teilnehmer gebunden sind. Der Abschluss erfolgt persönlich durch Unterschrift. Bei telefonischen Anmeldungen erhält der Reisende den Vertrag per Post. Unverbindliche Reservierungen gelten 14 Tage, danach entfällt der Anspruch auf den reservierten Sitzplatz.
2. Zahlung
Nach Abschluss des Reisevertrages und Aushändigung des Kundengeldsicherungsscheines, sind 15% des Reisepreises anzuzahlen. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reiseantritt zu zahlen. Erfolgt die Zahlung nicht vollständig bis zum Fälligkeitstermin, hat der Veranstalter das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatzanspruch in Höhe entsprechender Rücktrittsgebühren zu verlangen. Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind jeweils sofort zu zahlen. Erfolgt die Buchung innerhalb von 4 Wochen vor Reisebeginn, ist der Gesamtpreis sofort zur Zahlung fällig. Bei Reisen mit Eintrittskarten, ist der Kartenpreis in der Anzahlung enthalten. Die Eintrittskarte gilt als verbindlich erworben. Bei Buchungen von Tagesfahrten ist der Gesamtbetrag sofort zu zahlen. Zahlungen mit Kreditkarte gegen Gebühr.
3. Leistungen
Die vertraglichen Leistungen des Veranstalters richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung im Programm bzw. Prospekt sowie in der Reisebestätigung. Besondere Vereinbarungen und Sonderwünsche des Reisenden bedürfen der Aufnahme in die Reisebestätigung.
Kinderermäßigung auf Anfrage, dabei gilt das Alter bei Reiseantritt.
Zum Einsatz kommen moderne Reisebusse mit kompletter Ausstattung (Klimaanlage, Bordküche, WC). Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, aus technischen Gründen Ersatz zu stellen. Als Zubringer eingesetzte Busse sowie Busse für Tagesfahrten müssen diesem Komfort nicht entsprechen. Die Sitzplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben, sie sind jedoch kein Vertragsbestandteil und somit kein Stornierungsgrund. Soweit es möglich ist, reservieren wir bestimmte Plätze. Je nach Buseinsatz können sich geringe Änderungen in der Sitzplatznummerierung ergeben.
Pro Person können 1 Koffer und 1 Handgepäck kostenlos, jedoch ohne Haftung des Veranstalters, mitgeführt werden.
4. Rücktritt des Kunden
Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt durch Rücktritterklärung beim Veranstalter ist der Reisende
verpflichtet, folgende Gebühren zu zahlen:
Bis 30 Tage vor Reiseantritt 15% des Gesamtpreises,
bis 22 Tage vor Reiseantritt 30% des Gesamtpreises,
bis 15 Tage vor Reiseantritt 40% des Gesamtpreises,
bis 8 Tage vor Reiseantritt 60% des Gesamtpreises,
bis 1 Tage vor Reiseantritt 80% des Gesamtpreises,
Bei Nichterscheinen zur Abreise fallen 100% Stornokosten an.
Bei Tagesfahrten: bis 10 Tage vor Reiseantritt 10 EUR
ab 9 Tage vor Reiseantritt 50% des Reisepreises,
bei Nichterscheinen zur Abfahrt wird der komplette Preis fällig. Bei Reisen mit Eintrittskarten werden neben der Entschädigung auch 100% des Kartenpreises berechnet. Bei Flug-, Schiff-, Kur- und Partnerreisen gelten gesonderte Reisebedingungen der Veranstalter. Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
5. Ersatzreisende/Umbuchungen
Werden auf Wunsch des Reisenden Reisetermin, Reiseziel oder Hotelunterbringung bis 30 Tage vor
Reisebeginn geändert, berechnet der Reiseveranstalter 25,- € Umbuchungsgebühr sofern er keine höheren Kosten nachweist. Umbuchungen ab 29 Tage vor Reiseantritt gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen. Der Reisende und der Dritte haften dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die durch den Dritten entstehenden Mehrkosten, pauschalisiert und ohne weiteren Nachweis auf 25,- €. Wir können dem Wechsel des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt bzw. gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
6. Rücktritt durch den Veranstalter
Sollte die Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen nicht erreicht werden, so kann der Veranstalter bis 10 Tage vor Reisebeginn (bei Tagesfahrten bis 3 Tage vor Reiseantritt) erklären, dass die Reise nicht
Reisedienst Dreßler GmbH, Bahnhofstraße 1a, 01809 Heidenau; Oktober 2014
durchgeführt (storniert) wird. Die gezahlten Beträge werden umgehend zurückerstattet. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
7. Kündigung infolge höherer Gewalt
Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie innere Unruhen, Havarien, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Zerstörung der Unterkünfte, Naturkatastrophen oder gleichwertige Fälle berechtigen beide Seiten zur Kündigung. Im Falle der Kündigung kann der Veranstalter für erbrachte und noch zu erbringende Leistungen eine nach § 471 BGB zu bemessene Entschädigung verlangen.
Der Veranstalter ist im Kündigungsfalle zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. Er hat die für die Durchführung der Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
Die Mehrkosten für die Rückbeförderung, soweit diese im Vertrag mit umfasst sind, tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.
8. Gewährleistung und Abhilfe
Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisende Abhilfe verlangen, sofern dies nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung der Reisemängel bzw. in einer gleichwertigen Ersatzleistung. Sollte der Reisende Grund zur Beanstandung haben, ist diese unverzüglich dem Reiseleiter vor Ort mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen. Ist der Reiseleiter nicht erreichbar, ist der jeweilige Leistungsträger (Transfer-Unternehmen, Hotelier) oder der Veranstalter zu informieren. Unterlässt es ein Reisender schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen ihm Ansprüche nicht zu. Reiseleiter oder sonstige Vertreter des Veranstalters vor Ort oder Leistungsträger sind über das Abhilfeschaffen hinaus nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche des Reisenden anzuerkennen.
Die Beteiligung an Sport und anderen Freizeitaktivitäten erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Der
Reisende ist verpflichtet, Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge vor Inanspruchnahme zu überprüfen. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung.
9. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung
Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche des Reisenden sind innerhalb eines Monats nach der
vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise ausschließlich gegenüber dem Veranstalter schriftlich geltend zu machen.
10. Programmänderungen
Vor allem solche, die verkehrstechnisch oder witterungsbedingt sind, muss der Veranstalter sich vorbehalten.
Beachten Sie bitte die ausgeschriebenen Programmpunkte als unsere geplanten Besichtigungen.
11. Funktionsvorbehalt
Die Wartung der Klimaanlage erfordert spezielle Fachkenntnisse (und Ersatzteile), die vor allem im Ausland nicht immer vorhanden sind. Eine eventuelle Störung der Klimaanlage muss, für den Ausnahmefall, dann als gegeben hingenommen werden. Die Funktion der Bordtoiletten kann bei starken Minustemperaturen nicht garantiert werden.
12. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten oder ganz zu vermeiden.
13. Haftung des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die
gewissenhafte Reisevorbereitung, sorgfältige Überwachung der Leistungsträger und der Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, jedoch nur dann, wenn der Reisende seine Mitwirkungspflicht erbracht hat und im Rahmen der AGB. Der Veranstalter haftet nicht für Störungen bei Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Bergbahnfahrten, Veranstaltungen usw.) und für Angaben in Hotel- und Ortsprospekten sowie im und aus dem Internet.
14. Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Die Einhaltung der jeweiligen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen ist allein Sache des Reisenden. Der Veranstalter unterrichtet vor Reiseantritt deutsche Reisende über etwaige Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, deren eventuelle Änderung, die Fristen zur Erlangung dieser Dokumente und deren eventuelle Änderungen, soweit er derartige Auskünfte von den zuständigen deutschen Behörden oder den Vertretungen ausländischer Staaten erhalten hat.
Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der Reisende ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die Verzögerung von dem Veranstalter zu vertreten ist.
15. Datenschutz
Alle Personen bezogenen Daten des Reisenden sind gemäß den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz, geschützt.
16. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Reisebestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Unter dem Motto "Ein MEHR aus Farben" lädt die IGA Berlin vom 13.April - 15. Oktober alle Blumenliebhaber und Gartenfreunde auf dem Gelände Gärten der Welt in Berlin-Marzahn zu schönster internationaler Gartenkunst ein.