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Allgemeine Reise-Bedingungen für Pauschalreisen
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde
briOtours den Abschluss des Reisevertrages verbindlich
an.
1.2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, per Telefax
oder auf elektronischem Weg (EMail, Internet) erfolgen.
1.3. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung
von briOtours beim Kunden zustande. Sie
bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich
nach Vertragsschluss wird ¬briOtours dem Kunden eine
schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist bri-
Otours nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den
Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.4. Mit der Bezahlung des ausgewiesenen Anzahlungsbetrages
erkennt der Kunde ohne weitere Unterschrift
den Reisevertrag an.
1.5. Für telefonische Buchungen gilt:
a) Bis 7 Tage vor Reisebeginn nimmt briOtours telefonisch
nur den unverbindlichen Buchungswunsch des
Kunden entgegen und reserviert für ihn die entsprechende
Reiseleistung. briOtours übermittelt dem Kunden
ein Buchungsformular mit diesen Reisebedingungen.
Übersendet der Kunde dieses Buchungsformular vollständig
ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet innerhalb
einer genannten Frist an briOtours, so kommt der
Reisevertrag durch die Buchungsbestätigung von briOtours
nach Ziffer 1.4 zustande.
b) Telefonische Buchungen, welche kürzer als 7 Tage vor
Reisebeginn erfolgen, sind für den Kunden verbindlich
und führen durch die telefonische Bestätigung von bri-
Otours zum Abschluss des verbindlichen Reisevertrages.
1.6. Für alle Buchungswege gilt:
a) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt
der Buchung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot
von briOtours vor, an das briOtours für die Dauer
von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf
der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn
der Kunde briOtours innerhalb dieser Frist die Annahme
durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung
erklärt.
b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von
Mitreisen-den, für die er die Buchung vornimmt, wie für
seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen
hat.
2. Leistungsänderungen
2.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss
notwendig werden und von briOtours nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet,
soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
2.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet
sind.
2.3. briOtours ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche
Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis
von dem Änderungsgrund zu informieren.
2.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich
vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme
an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,
wenn briOtours in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten.
Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der
Erklärung von briOtours über die Änderung der Reiseleistung
oder die Absage der Reise dieser gegenüber geltend
zu machen.
3. Bezahlung
3.1. Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung
des Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird eine
Anzahlung in Höhe von 50 € bei Busreisen und 20 %
des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung
wird 3 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern
der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise
nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt
werden kann.
3.2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt
sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis
pro Kunden 75,- € nicht, so werden Anzahlung und Restzahlung
mit Vertragsschluss ohne Aushändigung eines
Sicherungsscheines zahlungsfällig.
3.3. Soweit briOtours zur Erbringung der vertraglichen
Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches
oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des
Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung
des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme
der Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.
3.4. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung
nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten,
so ist briOtours berechtigt, nach Mahnung
mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und
den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß 5 zu belasten.
4. Preiserhöhung
4.1. briOtours behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten
Preis aufgrund von zur Erhöhung führenden Umstände
die vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten
und bei Vertragsabschluss für briOtours nicht vorhersehbar
waren, anzupassen.
4.2. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises
hat briOtours den Kunden unverzüglich nach
Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn
eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen
von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne
Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme
an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,
wenn briOtours in der Lage ist, eine solche Reise
ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten.
Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich
nach der Mitteilung von briOtours über die
Preiserhöhung gegenüber briOtours geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn
/ Stornokosten
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der
Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber briOtours
unter der in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift
zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht
wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt
werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären.
5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er
die Reise nicht an, so kann briOtours eine angemessene
Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen
und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit
von dem jeweiligen Reisepreis verlangen, bei deren Berechnung
gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich
mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen
berücksichtigt sind. Die Entschädigung wird
nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung
des Kunden wie folgt berechnet:
Bus- und Bahnreisen
> bis 45 Tage vor Reiseantritt 10%
> vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
> vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%
> vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%
> ab dem 6. Tag und bei Nichtanreise 80%
See- und Flusskreuzfahrten
> bis 30. Tag vor Reiseantritt 25%
> vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%
> vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%
> vom 14. bis 1. Tag vor Reiseantritt 80%
> am Anreisetag und bei Nichtanreise 90%
Flugpauschalreisen mit Linien- oder Charterflug
> bis 30 Tage vor Reiseantritt 20%
> vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
> vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40%
> vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50%
> ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 55%
> bei Rücktritt am Abreisetag
oder Nichtanreise 90%
5.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen,
briOtours nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein
oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist,
als die von ihr geforderte Pauschale.
5.4. briOtours behält sich vor, anstelle der vorstehenden
Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern,
soweit briOtours nachweist, dass ihr wesentlich höhere
Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale
entstanden sind. Macht briOtours einen solchen
Anspruch geltend, so ist briOtours verpflichtet, die geforderte
Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter
Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen
Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern
und zu belegen.
5.5. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
sowie einer Versicherung zur
Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit
dringend empfohlen.
5.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, entsprechend
der Bestimmungen des § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer
zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen
unberührt.
6. Umbuchungen
6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss
auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels,
des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der
Beförderungsart oder des Zugstiegs- oder Ausstiegsorts
bei Busreisen (Umbuchung) besteht nicht.
Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des
Kunden dennoch vorgenommen, kann briOtours bis zu
den bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten
Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von 20
EUR pro Kunden erheben.
6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen,
können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich
ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer
3 zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger
Neuanmeldung durchgeführt werden.
Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige
Kosten verursachen.
7. Rücktritt von briOtours wegen Nicht-Erreichens
einer Mindestteilnehmerzahl
7.1. briOtours kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl
nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt
des Rücktritts durch briOtours muss in der konkreten Reiseausschreibung
oder, bei einheitlichen Regelungen für
alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem
allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen -Leistungsbeschreibung
angegeben sein.
b) briOtours hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste
Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben
oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben
zu verweisen.
c) briOtours ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber
die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn
feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von briOtours später als 4 Wochen vor
Reisebeginn ist unzulässig.
e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an
einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen,
wenn briOtours in der Lage ist, eine solche Reise
ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten.
Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach
der Erklärung über die Absage der Reise durch briOtours
dieser gegenüber geltend zu machen.
7.2. Wird die Reise aus dem oben beschriebenen Grund
nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis
geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß
angeboten wurden, nicht in Anspruch aus
Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger
Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen),
hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des
Reisepreises. briOtours wird sich um Erstattung der ersparten
Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen.
Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig
unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung
gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
9. Obliegenheiten des Kunden, Kündigung
durch den Kunden
9.1. Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich
der örtlichen Vertretung von briOtours (z.B.
Reiseleitung) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche
des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn
die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
9.2. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich
beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag nach
den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e BGB) kündigen.
Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen
Mangels aus wichtigem, briOtours erkennbarem Grund
nicht zuzumuten ist.
10. Beschränkung der Haftung
10.1 Die vertragliche Haftung von briOtours für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit briOtours für einen dem Kunden entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2 Die Haftungsbegrenzung nach Ziffer 7.1 gilt nicht für
Ansprüche aus der Beschädigung von Gepäck bei aus
der Nutzung eines Kraftomnibusses resultierenden Unfällen.
In diesen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen,
soweit der Schaden 1.200 je Gepäckstück übersteigt.
10.3 Durch die Regelungen nach Ziffer 7.1 und 7.2 bleibt
§ 23 PBefG unberührt. Die Haftung für Sachschäden im
Zusammenhang mit der Beförderung in Kraftfahrzeugen
ist damit ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht aus
Unfällen bei der Nutzung eines Kraftomnibusses resultiert,
je befördertem Gepäckstück 1.000 € übersteigt und
nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die
Entschädigung im Falle einer Beschädigung von Rollstühlen
und anderen Mobilitätshilfen oder Hilfsgeräten
entspricht stets dem Wiederbeschaffungswert oder den
Reparaturkosten der verloren gegangenen oder beschädigten
Ausrüstung.
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
11.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung
der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats
nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung
der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung
kann fristwahrend nur gegenüber briOtours unter
der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Die
Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen
Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen
Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten
allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an
die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
11.2. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche
nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der
Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die Frist aus
8.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder
Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang
mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den
§§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend
gemacht werden.
Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung
ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch
wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung
geltend zu machen.
11.3. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung von briOtours oder eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von briOtours beruhen,
verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche
auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von
briOtours oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
von briOtours beruhen.
11.4. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB
verjähren in einem Jahr.
11.5. Die Verjährung nach Ziffer 8.3 und 8.4 beginnt
mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes
folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag,
einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen
Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle
eines solchen Tages der nächste Werktag.
11.6. Schweben zwischen dem Kunden und briOtours
Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch
begründenden Umstände, so ist die Verjährung
gehemmt, bis der Kunde oder briOtours die Fortsetzung
der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens
drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
12. Informationen zur Identität ausführender
Luftfahrtunternehmen
12.1. briOtours informiert den Kunden entsprechend der
„EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über
die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens“
vor oder spätestens bei der Buchung über die ausführenden
Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen
der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförde
rungsleistungen.
12.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft
noch nicht fest, so ist briOtours verpflichtet,
dem Kunden die Fluggesellsch. zu nennen, die wahrscheinlich
den Flug durchführen wird/werden. Sobald bri-
Otours weiß, welche Fluggesellsch. den Flug durchführt,
wird briOtours den Kunden informieren.
12.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft
genannte Fluggesellschaft, wird briOtours den
Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen
Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
12.4. Die entsprechend der EU-Verordnung erstellte
„Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des
Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist), ist in
den Geschäftsräumen von briOtours einzusehen.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13.1. briOtours wird Staatsangehörige eines Staates der
Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten
wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
vor Vertragsabschluss sowie über
deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für
Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat
Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine
Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller
Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)
vorliegen.
13.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen
und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente,
eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten
von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die
aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.
B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten.
Dies gilt nicht, wenn briOtours nicht, unzureichend
oder falsch informiert hat.
14.3. briOtours haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung
und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung
beauftragt hat, es sei denn, dass briOtours eigene
Pflichten schuldhaft verletzt hat.
14. Hinweis auf andere Bestimmungen
Bei der Durchführung von Schiffs-, Bahn- und Flugreisen
gelten zusätzlich die AGB der jeweiligen Veranstalter. Für
entsprechende Reisen können die vollständigen AGB besonders
erläutert und schriftlich zugestellt werden.
15. Reiseveranstalter
Für die in diesem Katalog aufgeführten Reisen ist der
Veranstalter die
briOtours GmbH
Geschäftsführerin Sabine Brinkmann,
Am Kleinbahnhof 21,
D - 29378 Wittingen,
Telefon 05831- 99 28 81,
Fax 05831 - 84 46,
E-Mail: info@briotours.de.
Eingetragen im Handelsregister Hildesheim HRB 100478
(Stand/Version September 2015)