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Sehr geehrter Reisegast,
bitte beachten Sie die nachstehenden Reisebedingungen und Hinweise, die Sie mit Ihrer Anmeldung anerkennen.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Reiseverkehr Puttrich GmbH ist der Veranstalter (nachfolgend kurz: „Veranstalter“ genannt.)
1.2. Die Anmeldung zu einer Reise kann schriftlich, mündlich oder telefonisch
geschehen. Dazu bietet der Veranstalter dem Reisenden einen Reisevertrag
(Bestätigung) an, der in der jeweiligen Buchungsstelle durch Unterschrift besiegelt
wird. Bei telefonischen Anmeldungen erhält der Reisende den Vertrag per Post (außer
Tagesfahrten).
2. Zahlung
Nach Abschluss des Reisevertrages sind 15% des Reisepreises anzuzahlen. Der
Restbetrag ist 3 Wochen vor Reiseantritt zu zahlen. Erfolgt die Zahlung nicht
vollständig bis zum Reiseantritt, hat der Veranstalter das Recht, vom Vertrag
zurückzutreten und Ersatzanspruch in Höhe entsprechender Rücktrittsgebühren zu
verlangen. Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind jeweils sofort zu
zahlen.
3. Leistungen
3.1. Die vertraglichen Leistungen des Veranstalters richten sich nach der verbindlichen
Leistungsbeschreibung im Programm bzw. Prospekt sowie in der Reisebestätigung.
3.2. Besondere Vereinbarungen und Sonderwünsche des Reisenden bedürfen der
Aufnahme in die Reisebestätigung.
3.3. Kinderermäßigung auf Anfrage, dabei gilt das Alter bei Reiseantritt.
3.4. Zum Einsatz kommen moderne Reisebusse mit kompletter Ausstattung des 3*-
Standards (Klimaanlage, Bordküche, WC). Der Veranstalter behält sich jedoch das
Recht vor, aus technischen Gründen Ersatz zu stellen. Als Zubringer eingesetzte
Busse müssen diesem Komfort nicht entsprechen.
3.5. Die Sitzplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben, sie sind
aber kein Vertragsbestandteil. Soweit es möglich ist, reservieren wir bestimmte Plätze.
Je nach baulicher Anordnung des WC können sich geringe Änderungen in der
Sitzplatznummerierung ergeben.
3.6. Pro Person können 1 Koffer und 1 Handgepäck kostenlos, jedoch ohne Haftung
des Veranstalters, mitgeführt werden.
4. Rücktritt des Kunden
4.1. Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, folgende
Entschädigung zu zahlen:
Bis 30 Tage vor Reiseantritt 15% des Gesamtpreises,
29 - 21 Tage vor Reiseantritt 30% des Gesamtpreises,
20 - 8 Tage vor Reiseantritt 50% des Gesamtpreises,
7 - 2 Tage vor Reiseantritt 65% des Gesamtpreises,
1 Tag vor Reiseantritt und bei Nichterscheinen am Reisetag 80% des
Gesamtpreises. Ihre Rücktrittserklärung gilt ab dem Tag, an dem sie schriftlich beim
Veranstalter eingeht.
4.2. Bei Tagesfahrten wird eine pauschale Stornogebühr von 5,- € p. P. unabhängig
vom Datum der Absage erhoben, bei Nichterscheinen zur Abfahrt wird der komplette
Preis fällig.
4.3. Bei Reisen mit Eintrittskarten werden neben der Entschädigung gemäß Ziffer
4.1./4.2. auch 100% des Kartenpreises berechnet.
5. Ersatzreisende
Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen. Der
Reisende und der Dritte haften dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den
Reisepreis und für die durch den Dritten entstehenden Mehrkosten, pauschalisiert und
ohne weiteren Nachweis auf
15,- €. Wir können dem Wechsel des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den
besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt bzw. gesetzliche Vorschriften oder
behördliche Anordnungen entgegenstehen.
6. Rücktritt durch den Veranstalter
Sollte die Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen nicht erreicht werden, so kann der
Veranstalter bis 10 Tage vor Reisebeginn erklären, dass die Reise nicht durchgeführt
(storniert) wird. Die gezahlten Beträge werden umgehend zurückerstattet. Ein
weitergehender Anspruch besteht nicht.
7. Kündigung infolge höherer Gewalt
7.1. Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht
vorhersehbare Umstände wie innere Unruhen, Havarien, Epidemien, hoheitliche
Anordnungen, Zerstörung der Unterkünfte, Naturkatastrophen oder gleichwertige Fälle
berechtigen beide Seiten zur Kündigung. Im Falle der Kündigung kann der
Veranstalter für erbrachte und noch zu erbringende Leistungen eine nach § 471 BGB
zu bemessene Entschädigung verlangen.
7.2. Der Veranstalter ist im Kündigungsfalle zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der
Vertrag die Beförderung mit umfasst. Er hat die für die Durchführung der
Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Die Mehrkosten für die
Rückbeförderung, soweit diese im Vertrag mit umfasst sind, tragen die Parteien je zur
Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen
8. Gewährleistung und Abhilfe
8.1. Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisende Abhilfe
verlangen, sofern dies nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe
besteht in der Beseitigung der Reisemängel bzw. in einer gleichwertigen
Ersatzleistung.
8.1. Die Beteiligung an Sport und anderen Freizeitaktivitäten erfolgt grundsätzlich auf
eigene Gefahr. Der Reisende ist verpflichtet, Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge vor
Inanspruchnahme zu überprüfen. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer
Unfallversicherung.
8.2. Sollte der Reisende Grund zur Beanstandung haben, ist diese unverzüglich dem
Reiseleiter vor Ort mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen. Ist der Reiseleiter nicht
erreichbar, ist der jeweilige Leistungsträger (Transfer-Unternehmen, Hotelier) oder der
Veranstalter zu informieren. Unterlässt es ein Reisender schuldhaft, einen Mangel
anzuzeigen, stehen ihm Ansprüche nicht zu.
8.3. Reiseleiter oder sonstige Vertreter des Veranstalters vor Ort oder Leistungsträger
sind über das Abhilfeschaffen hinaus nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche des
Reisenden anzuerkennen.
9. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung
Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche des Reisenden sind innerhalb eines
Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise ausschließlich
gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.
10. Programmänderungen
Vor allem solche, die verkehrstechnisch bedingt sind, muss der Veranstalter sich
vorbehalten. Beachten Sie bitte die ausgeschriebenen Programmpunkte als unsere
geplanten Besichtigungen.
11. Funktionsvorbehalt
Die Wartung der Klimaanlage erfordert spezielle Fachkenntnisse (und Ersatzteile), die
vor allem im Ausland nicht immer vorhanden sind. Eine eventuelle Störung der
Klimaanlage muss, für den Ausnahmefall, dann als gegeben hingenommen werden.
Die Funktion der Bordtoiletten kann bei starken Minustemperaturen nicht garantiert
werden.
12. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um
eventuelle Schäden gering zu halten oder ganz zu vermeiden.
13. Haftung des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, sorgfältige Überwachung der
Leistungsträger und der Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, jedoch nur dann,
wenn der Reisende seine Mitwirkungspflicht erbracht hat und im Rahmen der AGB.
Der Veranstalter haftet nicht für Störungen bei Fremdleistungen, die lediglich vermittelt
werden (z.B. Ausflüge, Bergbahnfahrten, Veranstaltungen usw.) und für Angaben in
Hotel- und Ortsprospekten.
14. Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
14.1. Die Einhaltung der jeweiligen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsbestimmungen ist allein Sache des Reisenden. Der Veranstalter
unterrichtet vor Reiseantritt deutsche Reisende über etwaige Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften, deren eventuelle Änderung, die Fristen zur Erlangung dieser
Dokumente und deren eventuelle Änderungen, soweit er derartige Auskünfte von den
zuständigen deutschen Behörden oder den Vertretungen ausländ. Staaten erhalten
hat.
14.2. Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der
Reisende ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die Verzögerung
von dem Veranstalter zu vertreten ist.
15. Datenschutz
Alle Personen bezogenen Daten des Reisenden sind gemäß den einschlägigen
datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz,
geschützt.
16. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser
Reisebestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur
Folge.
Reiseveranstalter ist:
Reiseverkehr Puttrich GmbH, Max-Jacob-Strasse 13,
01848 Hohnstein,
(Stand November 2013)
Unter dem Motto "Ein MEHR aus Farben" lädt die IGA zu einem überraschenden und erlebnisreichen Festival schönster internationaler Gartenkunst und grüner Lebenskultur ein.