Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich um die Merkliste zu nutzen.
Ihr Profil ist noch nicht freigeschaltet.
Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte unseren Service.
Reisebedingungen für Pauschalreisen
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart,
Inhalt des zwischen Ihnen und IDEAL REISEN, nachstehend
„IR“ abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden Reisevertrages.
Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - m
BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften
für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über
Informations- und Nachweispichten nach bürgerlichem Recht)
und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen
vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.
1. Abschluss des Reisevertrages, Verp"ichtung des Buchenden;
abweichende Buchungsbestätigung
1. 1. Für mündliche, schriftliche, per E-Mail oder per Telefax
übermittelte Buchungen gilt:
a) Solche Buchungen (außer mündliche) sollen mit dem Buchungsformular
von IR erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des
ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang)
. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde IR den Abschluss
des Reisevertrages verbindlich an. An sein Vertragsangebot
ist der Kunde 10 Tage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung
von IR beim Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form.
Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird IR dem Kunden
eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist IR nicht
verpichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7
Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.2. Bei Buchungen über das Internet gilt für den
Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden
Internetauftritt erläutert.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung
oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars
eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren
Nutzung erläutert wird. Die zur Durchführung der Onlinebuchung
angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
c) Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter gespeichert wird,
wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren
Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
d) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltäche) „zahlungspichtig
buchen“ bietet der Kunde IR den Abschluss des Reisevertrages
verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung
(Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
e) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung
des Buttons „zahlungspichtig buchen“ begründet keinen
Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages
entsprechend seiner Buchung (Reiseanmeldung) . Der Vertrag
kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung von IR beim
Kunden zustande, die keiner besonderen Form bedarf und schriftlich,
per E-Mail oder per Fax erfolgen kann.
1.3. Für telefonische Buchungen gilt:
Telefonische Buchungen sind für den Kunden verbindlich und führen
durch die telefonische Bestätigung von IR zum Abschluss des
verbindlichen Reisevertrages.
1.4. Für alle Buchungswege gilt:
a) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung
des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot von IR vor, an das
IR für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt
auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der
Kunde IR innerhalb dieser Frist die Annahme durch ausdrückliche
Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpichtungen von Mitreisenden,
für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen
einzustehen, sofern er diese Verpichtung durch ausdrückliche und
gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Vertragsgrundlagen, Leistungen, Reisevermittler,
Fremdprospekte
2. 1. Die vertragliche Leistungspicht von IR bestimmt sich nach
der Reiseausschreibung in Verbindung mit der Buchungsbestätigung
und allen ergänzenden Informationen von IR für die jeweilige
Reise.
2. 2. Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B.
Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von IR nicht bevollmächtigt,
Vereinbarungen zu tre#en, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen
zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages
abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von IR
hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
2. 3. Orts- und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen,
die nicht von IR herausgegeben werden, sind für IR und deren
Leistungspicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche
Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der
Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspicht von IR
gemacht wurden.
3. Leistungsänderungen
3. 1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss
notwendig werden und von IR nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht
beeinträchtigen.
3. 2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit
die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3. 3. IR ist verpichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen
unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund
zu informieren.
3. 4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung
ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
Reise zu verlangen, wenn IR in der Lage ist, eine solche Reise
ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten.
Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von
IR über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise
dieser gegenüber geltend zu machen.
4. Bezahlung
4. 1. Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines
gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe
von 15 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird
14 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein
übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Zi#er 9
genannten Grund abgesagt werden kann.
4. 2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine
Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden € 75,-
nicht, so werden Anzahlung und Restzahlung mit Vertragsschluss
ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines zahlungsfällig.
4. 3. Soweit IR zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen
bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches
Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht
ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf
Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung der
Reiseunterlagen.
4. 4. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung
nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist
IR berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag
zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Zi#er
6 zu belasten.
5. Preiserhöhung
5. 1. IR behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im
Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für
bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder
einer Änderung der für die betre#ende Reise geltenden Wechselkurse
entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:
5. 2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr
als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände
vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss
für IR nicht vorhersehbar waren.
5. 3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Beförderungskosten, insbesondere die Treibsto#kosten, so
kann IR den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung
erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann IR vom
Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro
Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz
kann IR vom Kunden verlangen.
5. 4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben
wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber IR erhöht,
so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag
heraufgesetzt werden.
5. 5. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages
kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in
dem sich die Reise dadurch für IR verteuert hat.
5. 6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat
IR den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund
zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag
vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen
von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren
vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn IR in der Lage
ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem
Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte
unverzüglich nach der Mitteilung von IR über die Preiserhöhung
gegenüber IR geltend zu machen.
6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn /
Stornokosten
6. 1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber IR unter der in diesen
Bedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise
über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem
gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den
Rücktritt schriftlich zu erklären.
6. 2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise
nicht an, so verliert IR den Anspruch auf den Reisepreis. Statt dessen
kann IR, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder
ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung
für die bis zum Rücktritt getro#enen Reisevorkehrungen und ihre
Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis
verlangen.
6. 3. IR hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gesta#elt, d.
h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts
zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen
Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der
Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich
mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen
berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des
Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
Bus- und Bahnreisen
bis 22 Tage vor Reiseantritt 5%
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 25%
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 40%
ab dem 6. Tag und bei Nichtanreise 60%
See- und Flusskreuzfahrten
bis 30. Tag vor Reiseantritt 25%
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%
vom 14. bis 1. Tag vor Reiseantritt 80%
am Anreisetag und bei Nichtanreise 90%
6. 4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, IR nachzuweisen,
dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer
Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
6. 5. IR behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine
höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit IR nachweist,
dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare
Pauschale entstanden sind. Macht IR einen solchen Anspruch
geltend, so ist IR verpichtet, die geforderte Entschädigung unter
Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen
anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu
bezi#ern und zu belegen.
6. 6. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten
bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen.
6. 7. Das gesetzliche Recht des Kunden, entsprechend der Bestimmungen
des § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt
durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.
7. Umbuchungen
7. 1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes
des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder des
Zustieg- oder Ausstiegsorts bei Busreisen(Umbuchung) besteht
nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des
Kunden dennoch vorgenommen, kann IR bis zu dem bei den Rücktrittskosten
genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein
Umbuchungsentgelt von € 15,- pro Kunden erheben.
7. 2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können,
sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach
Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Zi#er 6 zu den dort festgelegten
Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt
werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige
Kosten verursachen.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß
angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die
ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder
aus sonstigen zwingenden Gründen) , hat er keinen Anspruch auf
anteilige Erstattung des Reisepreises. IR wird sich um Erstattung
der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen.
Diese Verpichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche
Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder
behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
9. Rücktritt von IR wegen Nichterreichens
einer Mindestteilnehmerzahl
9. 1. IR kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach
Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des
Rücktritts durch IR müssen in der konkreten Reiseausschreibung
oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte
Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer
allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.
b) IR hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist
in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf
die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.
c) IR ist verpichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der
Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise
wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt
wird.
d) Ein Rücktritt von IR später als 2 Wochen vor Reisebeginn ist
unzulässig.
e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn IR in der Lage
ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot
anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach
der Erklärung über die Absage der Reise durch IR dieser gegenüber
geltend zu machen.
9. 2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der
Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
10. 1. IR kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen,
wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von IR nachhaltig
stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält,
dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
10. 2. Kündigt IR, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis;
sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie
diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung
erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten
Beträge.
11. Pficht des Reisenden zur Mängelanzeige während der
Reise; Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden/
Reisenden; P"ichten des Kunden im Zusammenhang mit
Flugreisegepäck
11. 1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpichtung zur
Mängelanzeige ist bei Reisen mit IR wie folgt konkretisiert:
a) Der Reisende ist verpichtet, auftretende Mängel unverzüglich
der örtlichen Vertretung von IR (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen
und Abhilfe zu verlangen.
b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten
der Vertretung von IR wird der Reisende spätestens mit Übersendung
der Reiseunterlagen informiert.
c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung
oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Reisende
verpichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber IR unter der
nachstehend angegebenen Anschrift anzuzeigen.
d) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die
dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
11. 2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern
sind nicht befugt und von IR nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen
oder Ansprüche gegen IR anzuerkennen.
11. 3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt,
so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe
gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem,
IR erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung
ist erst zulässig, wenn IR oder, soweit vorhanden und vertraglich
als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung,
Agentur) , eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene
Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung
einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich
ist oder von IR oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn
die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse
des Reisenden gerechtfertigt wird.
12. Beschränkung der Haftung
12. 1. Die vertragliche Haftung von IR für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit IR für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die Bestimmungen über die Mindesthaftung für Gepäckschäden
entsprechend der EU-Verordnung 181/2011 (Fahrgastrechte im
Kraftomnibusverkehr) bleiben durch die vorstehende Haftungsbeschränkung
unberührt.
12. 2. IR haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden
im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden (z. B. Ausüge, Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von
und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort) , wenn diese
Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung
ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners
als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden,
dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen
von IR sind. IR haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen
Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort,
Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung
während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung
von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspichten von
IR ursächlich geworden ist.
Eine etwaige Haftung von IR wegen der Verletzung von Pichten als
Reisevermittler bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt.
13. Frist und Adressat der Geltendmachung von
Ansprüchen durch den Reisenden/Kunden; Verjährung von
Ansprüchen des Reisenden/Kunden
13. 1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise
hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen
Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.
13. 2. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen
Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen
am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag
oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der
nächste Werktag.
13. 3. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber IR
unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen.
13. 4. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend
machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist
verhindert worden ist.
13. 5. Die Frist aus 13. 1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden
oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im
Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den
§§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht
werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung
ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung
binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.
13. 6. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf
einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pichtverletzung von IR
oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von IR
beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche
auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pichtverletzung von IR oder eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von IR beruhen.
13. 7. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren
in einem Jahr.
13. 8. Die Verjährung nach Zi#er 13. 6 und 13. 7 beginnt mit dem
Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte
Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich
anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt
an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
13. 9. Schweben zwischen dem Kunden und IR Verhandlungen
über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände,
so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder IR die
Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt
frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
14. 1. IR wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen
Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen
von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss
sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt
unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten
in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender
(z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
14. 2. Der Kunde ist verantwortlich für das Bescha#en und Mitführen
der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell
erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.
Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften
erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen
zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn IR nicht, unzureichend oder
falsch informiert hat.
14. 3. IR haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,
wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn,
dass IR eigene Pichten schuldhaft verletzt hat.
15. Rechtswahl und Gerichtsstand
15. 1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und IR
'ndet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch
für das gesamte Rechtsverhältnis.
15. 2. Soweit bei Klagen des Kunden gegen IR im Ausland für die
Haftung von IR dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet
wird, 'ndet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere
hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden
ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
15. 3. Der Kunde kann IR nur an deren Sitz verklagen.
15. 4. Für Klagen von IR gegen den Kunden ist der Wohnsitz des
Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner
des Reisevertrages, die Kaueute, juristische Personen des
ö#entlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben
oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der
Sitz von IR vereinbart.
15. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und
insoweit auf en Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen
im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für
den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen
oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt;
Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer und Rechtsanwalt
Rainer Noll, Stuttgart, 2013
Reiseveranstalter:
IDEAL REISEN GmbH
Geschäftsführer: Andreas Theis
Handelsregister Siegen: HRB 4249
Sankt-Johann-Straße 27
57074 Siegen
Telefon: 02 71 23 86 74-0
Telefax: 02 71 23 86 74 20
E-Mail: info@idealreisen. de
Internet: www. idealreisen. de
Derzeit entsteht in Berlin die erste Internationale Gartenausstellung der Hauptstadt. In Marzahn-Hellersdorf – inmitten einer der größten Plattenbausiedlungen Europas – wird sich dann ab Ostern 186 Tage lang alles um grüne Stadträume und Kultur in vielfältiger Dimension drehen. Dieses Ereignis sollten Sie sich nicht entgehen lassen!
1. Tag: Berlins grüne Seiten
Bequeme und umweltschonende Anreise vorbei an Erfurt und Leipzig. Wer von Ihnen hätte gedacht, dass Berlin so viele grüne Seiten zu bieten hat? Sowohl am Rande der Großstadt, als auch mitten im Zentrum verbergen sich einzigartige Naturschätze. So entdecken Sie zum Auftakt Ihrer Reise den Großen Wannsee und den Grunewald, auf dem Weg in die Innenstadt dann das königliche Schloss Charlottenburg mit seinem wundervollen Park sowie Berlins grüne Lunge, den Tiergarten.
2. Tag: IGA Berlin 2017
Die IGA Berlin 2017 greift die faszinierenden Gegensätze der Hauptstadt auf. In einem topografisch anspruchsvollen Gelände rund um die Gärten der Welt, dem Kienberg und dem Wuhletal wird die IGA ein Festival der internationalen Gartenkunst zelebrieren und mit allen Sinnen erfahr- und erlebbar machen. Dabei wird sie mit modernen Ideen überraschen und neue Impulse für zeitgemäße Stadtentwicklung setzen. Die nachhaltig entstehende Parklandschaft „Kienbergpark“ rund um das Ausstellungsgelände wird der Bevölkerung dabei inspirierende neue Räume für eine urbane Lebenskultur bieten und nach der IGA wieder kostenfrei zugänglich sein.
3. Tag: Berlin historisch
Zum Abschluss laden wir Sie zu einer Schifffahrt auf der Spree ein. Sie fahren vorbei am Reichstag und durch das neue Regierungsviertel bis zum „Haus der Kulturen der Welt“. Nach dem Wendemanöver mit Blick auf Schloss Bellevue, „Beamtenschlange“ und Siegessäule grüßen weitere Zeitzeugen wie der neue Hauptbahnhof, der Berliner Dom, die Museumsinsel und das älteste Wohngebiet Berlins, das Nikolaiviertel. Danach geht’s leider heimwärts…
RIU PLAZA BERLIN
Neues Tophotel der Kategorie mit Restaurant, Bar und Fitnessstudio, nur wenige hundert Meter vom berühmten KaDeWe entfernt gelegen.
www.riu.com