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Allgemeine
Reisebedingungen
Tagesfahrten für Gruppen
Sehr geehrte
Damen und Herren,
bitte beachten Sie die folgenden
Bedingungen und Hinweise, die
das Vertragsverhältnis zwischen
Ihnen und uns regeln und die
Sie mit Ihrer Anmeldung
anerkennen. Mit Ihrer
Unterschrift zeichnen Sie auch
im Namen und Auftrag der von
Ihnen mitangemeldeten
Personen.
1. Anmeldung und
Reisebestatigung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie
uns den Abschluss eines
Reisevertrages laut Katalogausschreibung
verbindlich an. Die
Anmeldung kann schriftlich,
mündlich oder fernmündlich
vorgenommen werden. Für uns
wird der Reisevertrag verbindlich,
wenn wir die Buchung
und den Preis schriftlich
bestätigen. Weicht der Inhalt der
Reisebestätigung vom Inhalt der
Anmeldung ab, so liegt ein
neues Angebot vor, an das der
Veranstalter 10 Tage gebunden
ist und den der Reisende
innerhalb dieser Frist annehmen
kann.
2. Bezahlung
Bei Vertragsabschluss ist eine
Anzahlung in Höhe von 20 %
des Reisepreises zu tätigen.
Den Restbetrag zahlen Sie bitte
spätestens 14 Tage vor
Reiseantritt. Bei Buchung mit
Eintrittskarten ist eine
Anzahlung in Höhe des
Kartenpreises zu leisten.
3. Leistungen
Die vertraglich vereinbarten
Leistungen ergeben sich aus
der Ausschreibung im Katalog
sowie aus dem Inhalt der
Reisebestätigung. Zusätzliche
Zusicherungen und Nebenabreden,
besondere Vereinbarungen
sollen in die
Reiseanmeldung und
insbesondere in die Reisebestätigung
aufgenommen
werden.
4. Leistungs- und
Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen
einzelner Reiseleistungen vom
vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach
Vertragsabschluss notwendig
werden und vom Reiseveranstalter
nicht wider Treu
und Glauben herbeigeführt
wurden, sind nur gestattet,
soweit die Änderungen und
Abweichungen nicht erheblich
sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise
beeinträchtigen. Eine zulässige
Änderung hat der Veranstalter
dem Reisenden unverzüglich
zur Kenntnis zu geben. Im Fall
einer erheblichen Änderung
einer wesentlichen Reiseleistung
kann der Reisende vom
Vertrag zurücktreten oder
stattdessen die Teilnehme an
einer mindestens gleichwertigen
Reise verlangen.
5. Rucktritt durch den Kunden
Ein Rücktritt ist jederzeit
möglich. 4 Wochen vor
Reisebeginn meldet der
Buchungspartner der
Gruppe an Becker-Strelitz-
Reisen den aktuellen
Buchungsstand, um bei
Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl
(40 Personen)
entsprechende Maßnahmen
einzuleiten. Bei Musicalfahrten,
Konzertreisen und Theaterfahrten
sind mindestens die
Kosten des vollen Kartenpreises
zu zahlen. Dem Reisenden wird
ausdrücklich der Nachweis
gestattet, ein Anspruch auf
Entschädigung sei überhaupt
nicht entstanden oder die
Entschädigung sei wesentlich
niedriger als die Pauschale. Bei
Nichtanreise oder Stornierung
am Anreisetag betragen die
Stornokosten 90 %.
6. Rucktritt durch den
Reiseveranstalter
Eine Kündigung durch uns ist
möglich, wenn die Durchführung
einer Reise wegen eines zu
geringen Buchungsaufkommens
nicht zumutbar oder wegen
höherer Gewalt gefährdet ist.
Die eingezahlten Reisepreise
werden zurückgezahlt.
7. Haftung
Der Reiseveranstalter haftet im
Rahmen der Sorgfaltspflichten
eines ordentlichen Kaufmannes
für gewissenhafte Reisevorbereitungen
sowie sorgfältige
Auswahl und Überwachung der
Leistungsträger, die Richtigkeit
der Leistungsbeschreibung und
die ordnungsgemäße Erbringung
der vertraglich
vereinbarten Reiseleistungen
unter der Berücksichtigung der
jeweiligen Orts- und
Landesüblichkeit. Er haftet
außerdem für die Beförderung in
den Omnibussen gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen der
Bundesrepublik Deutschland.
Der Reiseveranstalter haftet für
ein Verschulden der mit der
Leistungserbringung betrauten
Personen.
8. Haftungsbeschrankung
a.| Die vertragliche Haftung des
Reiseveranstalters für Schäden
ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt, soweit
ein Schaden des Reisenden
weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird
oder soweit der
Reiseveranstalter für einen, dem
Reisenden entstehenden,
Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich
ist.
b.| Der Reiseveranstalter haftet
nicht für Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt
werden (z. B. Sportveranstaltungen,
Ausstellungen,
usw.) und die in der Ausschreibung
eindeutig als Fremdleistungen
gekennzeichnet
werden.
c.| Gelten für eine, von einem
Leistungsträger zu erbringende
Leistung, internationale Übereinkommen
oder auf diesen
beruhende gesetzliche Bestimmungen,
nach denen ein
Anspruch auf Schadenersatz
nur unter bestimmten Voraussetzungen
oder Beschränkungen
geltend gemacht
werden kann, so kann sich der
Veranstalter gegenüber dem
Reisenden auf diese
Übereinkommen und die darauf
beruhenden gesetzlichen
Bestimmungen berufen.
9. Mitwirkungspflicht
des Reisenden
Jeder Reisende ist im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen
verpflichtet, bei eventuell
auftretenden Leistungsstörungen
alles Zumutbare zu tun,
um zu einer Behebung der
Störung beizutragen und evtl.
Schäden gering zu halten.
Sollten Sie wider Erwarten
Grund zu Beanstandungen
haben, so wenden Sie sich bitte
unverzüglich an unseren
Reisebetreuer. Dieser ist
beauftragt, für Abhilfe zu
sorgen, sofern dies möglich ist.
10. Pass-, Visa-, Zoll- und
Gesundheitsvorschriften
Der Reiseveranstalter weist auf
Pass-, Visaerfordernisse
einschließlich der Fristen zur
Erlangung dieser Dokumente
und gesundheitspolizeiliche
Formalitäten hin. Bei pflichtgemäßer
Erfüllung der
Informationspflicht durch den
Reiseveranstalter hat der
Reisende die Voraussetzungen
für die Reise zu schaffen, sofern
sich nicht der Reiseveranstalter
ausdrücklich dazu verpflichtet
hat.
11. Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen begründet nicht
die Unwirksamkeit des Reisevertrages
im Übrigen. Alle
Angaben in unseren Prospekten
entsprechen dem Stand bei
Drucklegung.
Die Berichtigung von Irrtümern
sowie von Druck-und
Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
Der Reisende kann den
Reiseveranstalter nur an dessen
Sitz verklagen.
Veranstalter
Becker-Strelitz Reisen GmbH
Gewerbepark Ost 18
D-17235 Neustrelitz
Telefon 03981 2371-0
Telefax 03981 2371-23
E-Mail: tagesfahrten@beckerstrelitz-
reisen.de
Internet: www.becker-strelitzreisen.
de
Der Countdow läuft! Am 13. April 2017 eröffnet in unserer Hauptstadt Berlin die erste Internationale Gartenausstellung. In Marzahn-Hellersdorf, inmitten einer der größten Plattenbausiedlungen Europas, dreht sich dann alles um grüne Stadträume und Kultur vielfältigster Art. Lassen Sie sich überraschen, wie hier internationale Gartenkunst zelebriert wird.
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Das Datum ist frei wählbar.
Mindestteilnehmer: 40 Personen
Preis pro Person: ab 45,- €