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Fa. Leistner Reisen GmbH, Zwickau (nachfolgend Leistner Reisen) gültig ab 01.01.2015
Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Bestimmungen werden Inhalt des zwischen Ihnen und Leistner Reisen GmbH, nachstehend Leistner Reisen
abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden Reisevertrages. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.
1. Anmeldung, Bestätigung
1.1 Mit seiner Reiseanmeldung (Reisebuchung) bietet der Kunde (Anmelder) Leistner Reisen den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Reiseanmeldung kann mündlich, schriftlich, per
Telefon, Telefax, E-Mail erfolgen. An sein Angebot zum Abschluss des Reisevertrages ist der Kunde 10 Tage gebunden, Fristbeginn ist der dem Zugang des Reiseangebotes bei Leistner Reisen
folgende Tag, § 187 BGB.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung und/oder der (schriftlichen) Reisebestätigung beim Kunden zustande. Der Vertrag wird zwischen Kunde (Anmelder) und Leistner
Reisen geschlossen, soweit sich aus der Reisebestätigung (Urkunde über den Reisevertrag) nichts anderes ergibt.
1.3 Die Reisebestätigung enthält die wesentlichen Angaben (§ BGBInfo V 6) über die vom Kunden gebuchten Reiseleistungen. Weicht die Bestätigung von der Anmeldung ab, kommt der Reisevertrag
auf der Grundlage der abweichenden Bestätigung (neues Angebot) zustande, wenn der Kunde die Annahme des neuen Angebotes innerhalb der in der abweichenden Bestätigung genannten Frist
annimmt/bestätigt.
2. Bezahlung, Reiseunterlagen
Leistner Reisen ist berechtigt, nach Aushändigung des Sicherungsscheins (Ausnahme 2.4.) Zahlungen wie folgt zu fordern und anzunehmen:
2.1 Mit der Aushändigung der Reisebestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 25,– €/ pro Reiseteilnehmer, bei Reisen mit einem Reisepreis über 1.000,– € und bei Flugreisen eine Anzahlung in
Höhe von 10 % des Reisepreises, max. 260,– € je Reiseteilnehmer, zur Zahlung fällig.
2.2 Die Kosten für Reiseversicherungen und inkludierte Eintrittskarten sind zusammen mit der Anzahlung fällig. Eine Rücknahme von Eintrittskarten kann nur in Kommission erfolgen.
2.3 Bei Abschluss des Reisevertrages 4 Wochen oder weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis bei Vertragsschluss zur Zahlung fällig.
2.4 Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Person 75,– € nicht, so ist der Reisepreis bei Vertragsschluss zur Zahlung fällig;
der vorherigen Aushändigung eines Sicherungsscheins bedarf es in diesem Fall nicht, § 651k Abs. 6 BGB.
2.5 Der restliche Reisepreis wird mit Ablauf der in der Reisebestätigung genannten Frist, bei Fehlen einer solchen Frist spätestens mit Entgegennahme/Abholung der Reiseunterlagen zur Zahlung fällig.
2.6 Busreisen: bei Tagesfahrten – ohne Vorleistungen von Leistner Reisen ( z.B. Eintrittskarten) – ist keine Anzahlung zu leisten. Der Reisepreis ist mit Abschluss des Reisevertrages fällig und vor
Ablauf der in der Reisebestätigung genannten Frist zu zahlen.
2.7 Für die Buchung der Panoramaplätze (Bus: 1. Reihe rechts und links) wird ein Aufschlag von 12,– €/Person erhoben. Für die Buchung der Plätze auf der letzten Reihe erhält der Kunde
einen Nachlass von 12,– €/Person. Aufschlag und Nachlass werden nicht berechnet/gewährt für Fernreisen, Ferienreisen, Saisoneröffnungs- und Saisonabschlussfahrten.
2.8 Leistner Reisen akzeptiert keine Kreditkarten.
2.9 Lastschriftverfahren: Die zu leistende Anzahlung wird i.d.R. innerhalb einer Woche nach Vertragsschluss und Aushändigung der Reisebestätigung, der Betrag der Restzahlung nicht früher als
4 Wochen vor Reiseantritt vom angegebenen Konto des Kunden abgebucht.
2.10 Die Reiseunterlagen gehen dem Kunden bis spätestens 4 Tage vor Reiseantritt zu. Liegen die Unterlagen bis dahin nicht beim Kunden vor, wird der Kunde Leistner Reisen unverzüglich hiervon
in Kenntnis setzen.
2.11 Bei Kurzfristbuchungen ab 7 Tagen vor Reiseantritt erhält der Kunde seine Unterlagen nach individueller Absprache mit Leistner Reisen.
3. Leistungen, Preise
3.1 Alle Preise sind Preise pro Person und beziehen sich ausschließlich auf die von Leistner Reisen in der Leistungsbeschreibung (Katalog, Prospekt, Flyer, Internetauftritt) und der Reisebestätigung angegebenen Reiseleistungen.
3.2 Als Reiseveranstalter ist Leistner Reisen gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet, den Kunden bei Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Steht ein ausführendes Luftfahrtunternehmen bei Buchung noch nicht fest, wird Leistner Reisen den Kunden insoweit zunächst über die Identität des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens, sobald die Identität endgültig feststeht, hierüber informieren. Im Falle
eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung wird Leistner Reisen den Kunden unverzüglich über den Wechsel unterrichten.
3.3 Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen („gemeinschaftliche Liste“), findet sich z.B. unter : http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm.
3.4 Die Mitnahme von Haustieren ist nur in den Fällen gestattet, in denen die Leistungsbeschreibung dies ausdrücklich zulässt.
3.5. Das Abstellen Ihres Fahrzeuges auf unserem Firmengelände erfolgt auf eigene Gefahr. Für entstandene Schäden übernehmen wir keine Haftung.
4. Kinderermäßigungen
4.1 Jedes mitreisende Kind und dessen Alter ist bei Reisebuchung vom Kunden anzugeben. Maßgebend ist das Alter des mitreisenden Kindes bei Reiseantritt.
4.2 Bei Kindern bis 3 Jahre und zusätzlicher Reisebuchung für 2 begleitende Erwachsene ist die Reise des Kindes unentgeltlich (bei Charterflügen im Rahmen von Pauschalarrangements ohne Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug).
4.3 Für Kinder bis 6 Jahre und zusätzlicher Reisebuchung für einen begleitenden Erwachsenen je Kind beträgt die Reisepreisermäßigung 20 %, bei Kindern bis 14 Jahre und zusätzlicher Reisebuchung für einen begleitenden Erwachsenen 10 % des regulären Reisepreises (je 2 Reisende 1 Doppelzimmer, 3 Reisende 1 Dreibettzimmer).
4.4 Bei falschen Altersangaben ist Leistner Reisen berechtigt, darauf beruhende Differenzen zum korrekten Reisepreis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 50,- nach zu erheben. Der
Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Bearbeitungskosten bleibt dem Kunden unbenommen.
5. Leistungs- und Preisänderungen
5.1 Vor Vertragsschluss kann Leistner Reisen jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibung vornehmen, über die der Kunde vor Buchung informiert wird.
5.2 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Leistner Reisen nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind für den Kunden verbindlich, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen (z.B. Reihenfolge der
angebotenen Tagesausflüge).
5.3 Bei Schiffsreisen entscheidet über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeit und/oder der Routen, etwa aus Sicherheits- oder Witterungsgründen, der Kapitän.
5.4 Der Einzelzimmer-Zuschlag bezieht sich nicht auf Fährüberfahrten (i.d.R. keine Einzelunterkünfte).
5.5 Leistner Reisen behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder
Flughafengebühren nach Vertragsschluss entsprechend wie folgt zu ändern:
5.5.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann Leistner Reisen den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Leistner Reisen vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vomBeförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Leistner Reisen vom Kunden verlangen.
5.5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
5.6 Eine Erhöhung nach den Ziffern 5.5.1/5.5.2 ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss weder eingetreten noch für Leistner Reisen vorhersehbar waren.
5.7 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird Leistner Reisen den Kunden unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag oder weniger vor Reiseantritt
sind unwirksam.
5.8 Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten.
6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Rücktrittsgebühren
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Leistner Reisen (Anschriften siehe Ziff.13).
6.2 Tritt der Kunde von der Reise zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert Leistner Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Leistner Reisen, soweit der Rücktritt bzw. der
Nichtantritt der Reise nicht von Leistner Reisen zu vertreten ist und nicht ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung (Reiserücktrittsgebühren) in Abhängigkeit von
dem jeweiligen Reisepreis für die bis zum Rücktritt/Nichtantritt getroffenen Reisevorkehrungen und entstandenen Aufwendungen verlangen.
6.3 Reiserücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder
Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen nicht von Leistner Reisen zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.
6.4 Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden
sind, als die von Leistner Reisen in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale (Ziffer 6.5) ausgewiesenen Kosten (Reiserücktrittsgebühren).
6.5 Der pauschalierte Anspruch auf Zahlung von Rücktrittsgebühren
beträgt pro Person/pro Reise bei Stornierungen:
bei Pkw-, Bus- und Bahnreisen
• bis 4 Wochen vor Reisebeginn 10 %
• ab 28. Kalendertag vor Reisebeginn 15 %
• ab 21. Kalendertag vor Reisebeginn 35 %
• ab 14. Kalendertag vor Reisebeginn 50 %
• ab 6 . Kalendertag vor Reisebeginn 70 %
• am Tag des Reisebeginns 90 %
bei Tagesfahrten bis 7 Tag vor Reisebeginn 20%, ab 6 Tage 10%
und am Tag des Reisebeginns 90% des Reisepreises.
bei Flugreisen
• bis 4 Wochen vor Reisebeginn 25 %
• ab 28. Kalendertag vor Reisebeginn 35 %
• ab 21. Kalendertag vor Reisebeginn 50 %
• ab 14. Kalendertag vor Reisebeginn 75 %
• ab 3. Kalendertag vor Reisebeginn 90 %
• am Tag des Reisebeginns: 90%
bei Seeschiffsreisen/Flusskreuzfahrten
• bis 60. Kalendertag vor Reisebeginn 20 %
• ab 59. Kalendertag vor Reisebeginn 25 %
• ab 28. Kalendertag vor Reisebeginn 35 %
• ab 21. Kalendertag vor Reisebeginn 60 %
• ab 14. Kalendertag vor Reisebeginn 90%
• am Tag des Reisebeginns: 90%.
Kosten für Visa können im Falle einer Stornierung nicht erstattet werden.
Andere Reiseveranstalter: Es gelten die Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.
6.6 Leistner Reisen behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, Entschädigung zu fordern, soweit Leistner Reisen nachweist, dass Leistner Reisen wesentlich höhere Aufwendungen
als die jeweils anzuwendende Pauschale (s.o.) entstanden sind.
7. Ersatzreiseteilnehmer
7.1 Bis zum Reiseantritt kann der Kunde verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an Leistner Reisen.
7.2 Leistner Reisen kann dem Eintritt des Dritten anstelle des Kunden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
7.3 Leistner Reisen ist berechtigt zusätzlich zu den gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten gegenüber anderen Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaften) für die Leistner Reisen durch die
Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Bearbeitungskosten pauschal 50,– € vom zurücktretenden Kunden zu verlangen. Der Nachweis, dass durch den Eintritt des Dritten in den Reisevertrag
des Kunden Kosten nicht entstanden oder wesentlich niedriger sind, bleibt dem Kunden unbenommen.
7.4 Für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Ersatzreiseteilnehmers entstehenden Kosten haften der Kunde und der Ersatzreiseteilnehmer als Gesamtschuldner.
8. Rücktritt und Kündigung durch Leistner Reisen
8.1 Leistner Reisen kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch Leistner Reisen vom Kunden
nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Kunde in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Leistner Reisen behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Leistner Reisen wird sich den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch andere Leistungsträger.
8.2 Leistner Reisen kann bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung (Ziff.3.1) und in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl bis 2 Wochen vor Reiseantritt
von der Reise zurücktreten.
9. Außergewöhnliche Umstände - Höhere Gewalt
9.1 Für die Kündigung des Reisevertrages in Fällen höherer Gewalt gilt
(§ 651j BGB):
9.1.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
9.1.2 Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur
Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
10. Abhilfe / Minderung / Kündigung durch den Kunden
10.1 Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen.
10.2 Leistner Reisen kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
10.3 Der Kunde kann eine Minderung des Reisepreises verlangen, wenn Reiseleistungen nicht Vertragsgemäßerbrachtworden sind und der Kundeesnichtschuldhaftunterlassenhat,denMangelunverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) Leistner Reisen anzuzeigen.
10.4 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Leistner Reisen innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Leistner Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf Rückbeförderung. Er schuldet Leistner Reisen nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen ent-fallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
11. Haftung
11.1 Die vertragliche Haftung von Leistner Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
11.1.1 soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch Leistner Reisen herbeigeführt wird oder
11.1.2 soweit Leistner Reisen für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines anderen Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.2 Für alle gegen Leistner Reisen gerichteten Schadenersatzansprüche
aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten je Reiseteilnehmer und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem
Montrealer Abkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.
11.3 Leistner Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen, Gepäcktransport).
11.4 Das zulässige Gewicht von Reisegepäck (Busreisen) ist auf 20 kg/Reiseteilnehmer begrenzt (Flugreisen: es gelten die Bestimmungen der Fluggesellschaft (Reisebestätigung).
11.5 Der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck ist Leistner Reisen oder der von Leistner Reisen dem Kunden benannten sonstigen Ansprechpartner unverzüglich (ohne
schuldhaftes Zögern) anzuzeigen. Soweit deswegen Gewährleistungsrechte aus den §§651c Abs. 3, 651d, 651e Abs. 3 u. 4 BGB geltend gemacht werden, gelten die Fristen gemäß Ziffer 12.1.
11.5 Jeder Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, dass Schäden vermieden bzw. gering gehalten werden. Mängel sind
rechtzeitig anzuzeigen, um Abhilfe zu ermöglichen. Unterbleibt die Anzeige, führt dies in der Regel zum Verlust von Ansprüchen, §§ 651d, 651f BGB.
11.6 Reiseleiter sind nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen.
12. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung
12.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (§§ 651c bis 651f BGB) sind spätestens innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise
gegenüber Leistner Reisen (Anschrift siehe unten nach Ziffer 13) geltend zu machen. Nach Fristablauf kann der Kunde Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert
war, die Frist einzuhalten. Der Tag des Reiseendes wird bei Berechnung der Monatsfrist nicht mitgerechnet.
12.2 Ansprüche des Kunden nach den§§651c bis 651fBGBaus der Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Leistner Reisen oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Leistner Reisen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Leistner Reisen oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Leistner Reisen beruhen.
12.3 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr.
12.4 Die Verjährung nach den vorstehenden Absätzen 12.2 und 12.3 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
12.5 Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
12.6 Die Abtretung von Ansprüchen gegen Leistner Reisen ist ausgeschlossen.
Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen.
13. Anschriften, Ansprechpartner
1.Tag Anreise
Kommen Sie mit uns nach Berlin, denn in diesem Jahr lockt die Hauptstadt mit dem besonderen Erlebnis der Internationalen Gartenausstellung. Bei einer kleinen Stadtrundfahrt lernen Sie die Hauptsehenswürdigkeiten Berlins kennen.
2.Tag IGA
Dieser Tag steht ganz unter dem Motto der IGA „Ein MEHR aus Farben“. Mit der Seilbahn schweben Sie bequem über das Gelände, um sich einen Überblick zu verschaffen und für sich die schönsten Plätze zum Verweilen und Bestaunen auszuwählen.
3.Tag Heimreise
Wer nun möchte, kann noch einmal das Gelände der IGA besuchen (Eintritt 20,00 €). Für alle anderen Gäste steht der Vormittag in Berlin zur freien Verfügung. Die Rückfahrt ist für ca. 14.00 Uhr geplant.
Ihr Hotel im Juni: DERAG Hotel „Königin Luise“ 4-Sternehotel in Berlin-Weisensee
Im Juli und September: Abacus Tierparkhotel, 4-Sternehotel in Berlin-Friedrichsfelde
Im August: MARITIM Berlin