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1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Der Reisevertrag soll schriftlich mit den Formularen der LWW Bustouristik
GmbH (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher
Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche geschlossen werden. Bei
Vertragsschluss oder unverzüglich danach ist dem Reisenden die voll-
ständige Reisebestätigung auszuhändigen. Dazu ist die LWW Bustouris-
tik GmbH bei kurzfristigen Buchungen, weniger als sieben Werktage vor
Reisebeginn, nicht verpflichtet. Ziff.1.1. gilt auch für elektronische Rei-
seanmeldungen, deren Zugang wir als Veranstalter Ihnen unverzüglich
elektronisch bestätigen.
1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage, bei Reiseanmeldung
per Fax, E-Mail und SMS 5 Tage, gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die
Reise durch die LWW Bustouristik GmbH bestätigt. Kurzfristige Buchun-
gen zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige
Bestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss.
1.3. Bei Onlinebuchungen bietet der Reisende der LWW Bustouristik GmbH
den Abschluss des Reisevertrags durch Betätigung des Buttons „zah-
lungspflichtig buchen“ verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang sei-
ner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg be-
stätigt (Eingangsbestätigung). Im Übrigen sind die Hinweise für Buchung
und Reisebestätigung auf der Internetseite maßgeblich.
1.4. Telefonisch nimmt die LWW Bustouristik GmbH, worauf der Reisende
ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor.
Danach soll der Reisevertrag nach Ziff. 1.1. geschlossen werden.
1.5. Eine von der Reiseanmeldung abweichende Reisebestätigung ist ein neu-
er Vertragsantrag, an den die LWW Bustouristik GmbH 10 Tage gebunden
ist und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann.
2. Vermittelte Leistungen
Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in
den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Ne-
benleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) ist die LWW Bustouristik
GmbH lediglich Reisevermittler. Bei Reisevermittlungen ist eine vertragli-
che Haftung als Vermittler ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden,
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem
Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum
Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaf-
fenheit fehlt. Die LWW Bustouristik GmbH als Vermittler haftet insofern
grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leis-
tungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Für den Vertragsschluss gelten die
Bestimmungen der Ziff. 1. sinngemäß.
3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
3.1. Die LWW Bustouristik GmbH unterrichtet grundsätzlich nur die Staats-
angehörigen eines EU-Staates, in dem die Reise angeboten wird, über
die jeweils erforderlichen Einreisedokumente wie z. B. Pass und Visum
(einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente) und gesund-
heitspolizeilichen Formalitäten (Impfungen etc.) durch den dem Reisen-
den überlassenen Prospekt oder vor Buchung bzw. vor Reisebeginn
(einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen).
3.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziff. 3.1. hat der Reisende
selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen, sofern
sich die LWW Bustouristik GmbH nicht ausdrücklich zur Beschaffung der
Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.
3.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für den
Reisebeginn nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verant-
wortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen
ist (z. B. kein gültiges Visum oder fehlende Impfung). Insofern gilt Ziff. 9.
(Rücktritt) entsprechend.
4. Zahlungen
4.1. Sämtliche Zahlungen (Anzahlung bzw. Restzahlung) des Reisenden sind
nur nach Aushändigung des Sicherungsscheines zu leisten. Kein Siche-
rungsschein ist erforderlich, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden
dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75,00 € nicht
übersteigt.
4.2. Nach Abschluss des Reisevertrages sind 10 % des Reisepreises zu zah-
len.
4.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung frühestens drei Wochen – bei Reisen
mit einer Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. 13. allerdings frühestens zwei
Wochen – vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der voll-
ständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und / oder
vorgesehen (z. B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein), zu zahlen.
4.4. Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Rei-
senden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug
gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die
Reise erforderlich und / oder vorgesehen (z. B. Hotelgutschein oder Be-
förderungsschein).
5. Leistungen
5.1. Prospekt- und Katalogangaben sind für die LWW Bustouristik GmbH
grundsätzlich bindend. Hat sich die LWW Bustouristik GmbH im Prospekt
ausdrücklich Änderungen der Angaben und der Preise (siehe Prospekt /
Katalog) vorbehalten, so kann der Veranstalter vor Vertragsschluss eine
konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn er
den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber informiert.
5.2. Die vertraglichen Leistungen richten sich, abgesehen von Ziff. 5.1., nach
der bei Vertragsschluss maßgeblichen Leistungsbeschreibung (Prospekt /
Katalog) sowie den weiteren Vereinbarungen, insbesondere nach der Rei-
seanmeldung und der Reisebestätigung.
6. Preisänderungen
6.1. Die LWW Bustouristik GmbH kann vier Monate nach Vertragsschluss
Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn
nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer
Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistun-
gen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die
betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf
den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit
zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben-
und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.
6.2. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Ab-
reisetermin verlangt werden. Eine nach Ziffer 6.1. zulässige Preisände-
rung hat die LWW Bustouristik GmbH dem Reisenden unverzüglich nach
Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären.
6.3. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesam-
treisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen
die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlan-
gen, wenn die LWW Bustouristik GmbH in der Lage ist, eine solche Reise
ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
6.4. Die Rechte nach Ziffer 6.3. hat der Reisende unverzüglich nach der Erklä-
rung der LWW Bustouristik GmbH dieser gegenüber geltend zu machen.
7. Leistungsänderungen
7.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Reisever-
trag, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von der LWW
Bustouristik GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,
sind zulässig. Sie sind aber nur gestattet, soweit die Änderungen oder Ab-
weichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Reise nicht beeinträchtigen.
7.2. Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat die LWW
Bustouristik GmbH dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Än-
derungsgrund zu erklären.
7.3. Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann
der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme
an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn die
LWW Bustouristik GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehr-
preis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
7.4. Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbe-
sondere Minderung, Schadensersatz) unberührt.
8. Ersatzreisende
Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten erset-
zen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt
und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen und die LWW Bustouristik GmbH der
Teilnahme nicht aus diesen Gründen widerspricht. Der Reisende und
der Dritte haften der LWW Bustouristik GmbH als Gesamtschuldner für
den Reisepreis und für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden
Mehrkosten, regelmäßig pauschaliert, auf 10,00 €.
9. Rücktritt des Kunden – Nichtantritt der Reise
9.1. Nach dem jederzeit vor Reisebeginn möglichen Rücktritt ist der Reisende
verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen ausge-
hend vom Gesamtreisepreis je nach Reiseart und Rücktrittszeitpunkt vor
Reisebeginn zu zahlen:
Bei Mehrtagesreisen werden bis 30 Tage vor Reiseantritt 15 % des Reisepreises,
ab 29. – 22. Tage vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises,
ab 21 - 15 Tage vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises,
ab 14 - 8 Tage vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises,
ab 7 Tage – 1 Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises pro Person fällig.
Bei Nichtantritt oder Stornierung amTag der Abreise werden 90 % des Reisepreises berechnet.
Bei Tagesreisen werden bis 8 Tage vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises,
ab 7 – 4 Tage vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises,
3 Tage bis 1 Tag vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises fällig.
Bei Nichtantritt oder Stornierung am Tag der Abreise werden 90 % des Reisepreises berechnet.
9.2. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung
beim Veranstalter oder bei der Buchungsstelle. Dem Reisenden wird der
schriftliche Rücktritt empfohlen.
9.3. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der
Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung
wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei.
9.4. Auf den Nichtantritt der Reise werden die Ziff. 9.1. – 9.3. entsprechend
angewandt.
10. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden
Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbu-
chungen, so kann die LWW Bustouristik GmbH bei Vornahme entspre-
chender Umbuchungen etc. ein Bearbeitungsentgelt pauschaliert 10,00
€ verlangen, soweit er nach entsprechender ausdrücklicher Information
des Reisenden nicht ein höheres Bearbeitungsentgelt oder eine höhere
Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter
Abzug des Wertes der von der LWW Bustouristik GmbH ersparten Auf-
wendungen sowie dessen bestimmt, was die LWW Bustouristik GmbH
durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
11. Reiseabbruch
Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen,
der in der Sphäre des Reisenden liegt (z. B. Krankheit), so ist die LWW
Bustouristik GmbH verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung
ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse aus der Verwertung der
nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen. Das gilt nicht,
wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Er-
stattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
12. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden - Mitwir-
kungspflichten
12.1. Die LWW Bustouristik GmbH kann den Reisevertrag fristlos kündigen,
wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine
weitere Teilnahme für die LWW Bustouristik GmbH und / oder die Reise-
teilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende
sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Der LWW Bustouristik
GmbH steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht
ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung
der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im Übrigen
bleiben unberührt.
12.2. Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z. B. Information der
LWW Bustouristik GmbH) unternehmen, um drohende ungewöhnlich
hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten.
13. Mindestteilnehmerzahl
13.1. Ist in der Beschreibung der Reise (Prospekt / Katalog / Homepage) aus-
drücklich und in der Reisebestätigung auf eine bestimmte Mindestteilneh-
merzahl und die Rücktrittserklärungsfrist (spätestens bis zwei Wochen vor
Reisebeginn) hingewiesen und wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht, so kann die LWW Bustouristik GmbH erklären, dass die Mindest-
teilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird.
13.2. Die LWW Bustouristik GmbH wird dem Reisenden die Erklärung nach Zif-
fer 13.1. unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl,
spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen.
13.3. Der Reisende kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
anderen Reise verlangen, wenn die LWW Bustouristik GmbH in der Lage
ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem An-
gebot anzubieten.
13.4. Der Reisende hat sein Recht nach Ziffer 13.3. unverzüglich nach Zu-
gang der Erklärung der LWW Bustouristik GmbH gegenüber geltend zu
machen.
13.5. Macht der Reisende nicht von seinem Recht nach Ziffer 13.3. Gebrauch,
so ist der vom Reisenden gezahlte Betrag unverzüglich zurückzuerstat-
ten.
14. Kündigung infolge höherer Gewalt
14.1. Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch
bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Umstände berechtigen beide
Teile nach § 651 j Abs. 1 BGB zur Kündigung des Reisevertrages.
14.2. Entschädigungen und Abrechnungen ergeben sich aus § 651 j Abs. 2
BGB.
14.3. Die LWW Bustouristik GmbH ist im Kündigungsfall zur Rückbeförderung
verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall
hat er die zur Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
14.4. Informationspflichten der LWW Bustouristik GmbH im Übrigen bleiben
unberührt.
15. Reisemängel, Obliegenheiten des Reisenden, Rechte des Reisenden
15.1. Bei nicht vertragsgemäßen Reiseleistungen kann der Reisende Abhilfe
(Mangelbeseitigung oder gleichwertige Ersatzleistung) verlangen.
15.2. Reisemängel sind dem Reiseleiter oder bei dessen Nichterreichbarkeit
bzw. Fehlen bei der LWW Bustouristik GmbH direkt anzuzeigen, soweit
dies dem Reisenden nicht wegen erheblicher Schwierigkeiten unzumutbar
ist (Telefon- und Faxnummern ergeben sich aus den Reiseunterlagen).
Bei schuldhaftem Unterlassen der Mängelanzeige stehen dem Reisenden
keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu.
15.3. Der Reisende kann selbst zur Abhilfe schreiten, wenn die Reise einen
Mangel oder Mängel aufweist, er der LWW Bustouristik GmbH eine ange-
messene Frist zur Abhilfe setzt und die LWW Bustouristik GmbH bis zum
Ablauf dieser Frist nicht für Abhilfe (vgl. Ziff. 15.1.) sorgt. Der Reisende
kann dann Ersatz seiner erforderlichen Aufwendungen verlangen. Keine
Fristsetzung ist bei Verweigerung der Abhilfe, bei besonderem Interesse
des Reisenden an sofortiger Selbsthilfe erforderlich, ferner bei unverhält-
nismäßigem Aufwand der LWW Bustouristik GmbH.
15.4.1. Der Reisende kann den Reisevertrag kündigen, wenn die Reise durch
den Reisemangel erheblich beeinträchtigt ist, er der LWW Bustouristik
GmbH eine angemessene Frist zur Abhilfe setzt und diese Frist nutzlos
verstreicht. Die Fristsetzung ist nicht erforderlich bei Unmöglichkeit der
Abhilfe, Abhilfeverweigerung, wenn die sofortige Kündigung durch ein
besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist oder wenn dem
Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und für die
LWW Bustouristik GmbH erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.
15.4.2. Bei berechtigter Kündigung kann die LWW Bustouristik GmbH für er-
brachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleis-
tungen nur eine Entschädigung verlangen (Berechnung nach § 651 e)
Abs. 3 BGB). Bei wertlosen („kein Interesse“ des Reisenden) erbrachten
oder zu erbringenden Reiseleistungen bestehen keine Entschädigungs-
ansprüche.
15.4.3. Die LWW Bustouristik GmbH hat nach Kündigung die erforderlichen
Maßnahmen zu treffen, für die Rückbeförderung zu sorgen und die Mehr-
kosten zu tragen, wenn die Beförderung Bestandteil des Reisevertrages
ist.
15.5. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung
Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Man-
gel beruht auf einem Umstand, den die LWW Bustouristik GmbH nicht
zu vertreten hat.
16. Haftungsbeschränkung
16.1. Die vertragliche Haftung der LWW Bustouristik GmbH für Schäden, die
nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
16.1.1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahr-
lässig herbeigeführt wird, oder
16.1.2. soweit die LWW Bustouristik GmbH für einen dem Reisenden entste-
henden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
16.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung
internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche
Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter
bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht
werden kann, so kann sich die LWW Bustouristik GmbH gegenüber dem
Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetz-
lichen Bestimmungen berufen.
16.3. Für alle gegen die LWW Bustouristik GmbH gerichteten Schadenser-
satzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden
bis 4000,00 €. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die
Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises be-
schränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und
Reise.
17. Ausschlussfrist und Verjährung
17.1. Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung nach den §§ 651 c bis
651 f BGB – ausgenommen Körperschäden - hat der Reisende innerhalb
eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise
gegenüber der LWW Bustouristik GmbH geltend zu machen, sofern nicht
die Frist ohne eigenes Verschulden nicht eingehalten werden konnte.
17.2. Ansprüche des Reisenden im Sinne der Ziffer 17.1. – ausgenommen Kör-
perschäden – verjähren grundsätzlich in einem Jahr nach dem vertraglich
vorgesehenen Reiseende. Die Verjährungsfrist von einem Jahr beginnt
nicht vor Mitteilung eines Mangels an die LWW Bustouristik GmbH durch
den Reisenden. Bei grobem „eigenem“ Verschulden sowie bei Arglist ver-
jähren die in Ziffer 17.1. betroffenen Ansprüche in drei Jahren.
Stand: 10/2014
Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes:
LWW Bustouristik GmbH
Am Herrnberg 6 • 98724 Neuhaus
1. Tag: Anreise nach Berlin / Begrüßung und Stadtrundfahrt Berlin
Am Wannsee, einer der berühmtesten Ausflugsziele im grünen Teil Berlins, begrüßt uns unsere charmante Reiseleiterin. Mit echt Berliner Dialekt unternehmen wir eine große Stadtrundfahrt mit Herz & Schnauze. Später Check-in im First Class HOTEL - TITANIC Chaussee Berlin.
2. Tag: Internationale Garten Ausstellung
In einem topografisch anspruchsvollen Gelände rund um die Gärten der Welt, den Kienberg und dem Wuhletal wird die IGA ein Festival der internationalen Gartenkunst zelebrieren und mit allen Sinnen erfahr- und erlebbar machen. Dabei wird sie mit modernen Ideen überraschen und neue Impulse für zeitgemäße Stadtentwicklung setzen. Während der 1,5 Std. Führung “Ein Mehr aus Farben!” entdecken wir die IGA Berlin 2017. Im Preis inbegriffen ist die Fahrt mit Berlins erster Kabinen-Seilbahn. Die Fahrt eröffnet den faszinierenden Blick auf das IGA-Gelände mit Wasser- und Themengärten, die „Gärten der Welt“ sowie die Weite des Wuhletals.
3. Tag: Havelseenrundfahrt
Zum Abschluss verbringen wir vergnügliche Stunden auf dem Wasser. Eine Rundfahrt durch die faszinierende Insellandschaft des nördlichen Berlins begeistert. Dann heißt es „Auf Wiedersehen in Berlin!“
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